Von der Breddestraße in Essen-Huttrop erreichte mich folgender Bericht:
Seit Jahren beschwichtigen zuständige Ämter der Stadt Essen, die Pressesprecherin verkündet es im Fernsehen, der Oberbürgermeister bestätigt es dem Beschwerdeführenden in einem persönlichen Gespräch, dem um das Wohlergehen seiner Mieter sich bei der Stadt erkundigenden Vermieter wird es versichert: Der in direkter Nähe zu den Wohnungen der Breddestraße 14 gelegene Bolzplatz erhält zur Eindämmung der Staubemissionen einen Kunstrasenbelag, die Umzäunung des Platzes soll lärmdämmend verändert werden ... und jetzt dieses:
Zum Vergrößern bitte anklicken!
(19. Mai 2020)
Am Nachmittag des Karfreitags, 6. April 2012, schossen zwei Jugendliche auf dem Bolzplatz unter enormer Lärmentwicklung hin und her. Der Bolzplatz war zu dieser Zeit nicht abgeschlossen.
Die Jugendlichen schossen mit voller Wucht und brachten das Gitter zum Scheppern. |
Offiziell gilt der Karfreitag in Nordrhein-Westfalen als "Stiller Feiertag". Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, allen voran Josef Roguski und Reiner Süselbeck, gehen aber nicht gegen Ruhestörungen an Bolzplätzen vor.
(6. April 2012)
Der Bolzplatz ist inzwischen neu errichtet. Geändert hat sich nur die Farbe: Es ist – wortwörtlich – dasselbe in Grün. Das neue Ballfanggitter ist entgegen dem Stand der Technik nicht lärmgedämmt. Es scheppert wie in alten Zeiten. An Bolzplätzen ist Lärmschutz politisch nicht gewollt.
Am Sonntag, dem 11. Dezember 2011, war der Bolzplatz abgeschlossen. Zwei junge Männer kletterten über das Gitter und bolzten mit unbändiger Kraft und hoher Lärmentwicklung.
(11. Dezember 2011)
Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub stellte ich fest, daß der Bolzplatz inzwischen abgerissen wurde. Zeitlich paßte es sehr gut, weil mir der Abbruchlärm erspart wurde.
An der Stelle des alten Bolzplatzes steht jetzt ein Baustellen-Zaun der Firma Baustoff-Mann. Was kommt jetzt? Ein neuer Bolzplatz nach dem heutigen Stand der Technik, mit einem lärmgedämmten Gitter? Die Anwohner tappen im dunkeln. |
Man wird den alten Rappelkasten doch nicht eingeschmolzen haben. Ich hätte noch eine umweltschonende Verwendung dafür: Bei Jürgen Flötgen (SPD), Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer im Garten. Oder bei den Richtern Ulrich Feldmann, Rita Schulz-Nagel und Gudrun Zeiß vom Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ach, der Schrotthaufen wäre viel zu klein, um alle Lärmapologeten und Gutheißer gebührend und ihrem Verdienst gemäß zu bedenken.
(11. August 2011)
Am Sonntag, dem 29. Mai 2011, fuhren um 12:15 sechs erwachsene Männer und zwei Jugendliche mit zwei Autos (OB TM 57, MH VU 10) vor dem Spielplatz vor. Bei dem letzteren Auto handelte es sich ausweislich seiner Werbe-Aufschrift um einen Lieferwagen des Malerbetriebs Guido vom Ufer aus Mülheim. Sie entnahmen den Laderäumen ihrer Fahrzeuge einige Habseligkeiten, die sie mitgebracht hatten.
Der Bolzplatz war zu dieser Zeit abgeschlossen. Den Männern war das von vornherein klar, denn sie machten sich nicht die Mühe, an der Tür zu fühlen. Einer der Männer schlug vor: "Am besten sofort 'rüberklettern!" Unter großem Hallo wurde der vier Meter hohe Ballfangzaun überwunden. | |
Nun wurde zwei Stunden lang mit hoher Energie und höllischem Lärm hin- und hergeschossen.
(29. Mai 2011) |
Am Sonntag, dem 22. Mai 2011, war der Bolzplatz abgeschlossen. Das war kein genügendes Hindernis für vier große Kinder, die am Nachmittag den vier Meter hohen Ballfangzaun überkletterten, um auf den Bolzplatz zu gelangen. Dort schossen sie dann stundenlang mit hohem Lärm gegen das Metallgitter.
(22. Mai 2011) |
Die Bolzplatz-Verantwortlichen Jürgen Flötgen (SPD), Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer verklagten mich 2005 wegen dieser Homepage. Sie klagten als Privatpersonen. Die Stadt Oberhausen war an der Klage nicht beteiligt. Am 29. November 2006 wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Vergleich geschlossen: Die Kläger sollten 80 Prozent der Kosten übernehmen und ich als Beklagter 20 Prozent:
Erst vor kurzem habe ich erfahren: Die Stadt Oberhausen hat den Klägern Kosten aus Steuermitteln erstattet. Es ergab sich ein Ausgleich von 1.615,41 €, den die Kläger an meinen Rechtsanwalt zahlen mußten. Diese Zahlung hat die Stadt Oberhausen komplett übernommen. Das geht aus einem Brief meines Rechtsanwaltes hervor:
Ob die Stadt Oberhausen für die Kläger auch die Gerichtskosten und die Kosten ihres eigenen Rechtsanwaltes übernommen hat, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis. Der Rechtsanwalt der Kläger war Jürgen Stank, Dudelerstraße 22, 46147 Oberhausen.
Die außergerichtlichen Kosten, die den Klägern auferlegt wurden, betrugen in der 1. Instanz 2.370,48 € und in der 2. Instanz 3.776,58 €, zusammen also 6.147,06 €. Dazu kommen die Gerichtsgebühren von 1267 €, von denen die Kläger auch 80 Prozent (also 1.013,6 €) übernehmen mußten.
(28. April 2011)
Zwei Jugendliche und ein Kind kletterten am Karfreitag, 22 April 2011, in den Nachmittagsstunden über den Zaun des Bolzplatzes und bolzten mit ohrenbetäubendem Lärm. Der Bolzplatz war zu dieser Zeit verriegelt. Zugleich befanden sich sechs Kinder auf dem Ersatz-Spielfeld (vorne links) und schossen unermüdlich von außen gegen das Gitter des Bolzplatzes, was genau das gleiche Geräusch verursacht, als wenn man von innen dagegen schösse. Rechtsexpertin und Justitiarin Katja Kohlhaas von der Stadt Oberhausen bestreitet übrigens die Existenz des Ersatz-Spielfeldes.
(24. April 2011) |
Drei Jugendliche und ein Kind kletterten am Sonntag, dem 17. April 2011, in den Nachmittagsstunden über den Zaun des Bolzplatzes und bolzten bis in den Abend mit ohrenbetäubendem Lärm. Der Bolzplatz war zu dieser Zeit verriegelt. |
Olaf Hinkemeyer und Reiner Süselbeck (beide Stadt Oberhausen) waren leider nicht erreichbar. Auch die Richter Ulrich Feldmann, Rita Schulz-Nagel und Gudrun Zeiß von der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf waren nicht zugegen, um sich ein Urteil zu bilden. Wie erklärten sie so treffend: "Ferner erscheint die Höhe des Ballfanggitters von 4 bis 6 m jedenfalls angesichts der Schußstärke insbesondere fußballvereinstrainierter Kinder auch schon im Alter von bis zu 14 Jahren nicht als unangemessen hoch." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 14).
Sehr richtig: vor allem ist das Gitter nicht unangemessen hoch, um darüberzuklettern!
(17. April 2011)
An den Sonntagen 27. März und 10. April 2011 war der Bolzplatz abgeschlossen. Kinder und Jugendliche verzichteten darauf, über das Gitter zu klettern, und begaben sich statt dessen auf das Ersatz-Spielfeld. Das ist der Bereich links vom Bolzplatz. Von dort schossen sie stundenlang von außen gegen den Ballfangzaun, was genau dasselbe Klirren und Scheppern hervorruft, als wenn man von innen dagegen schösse. Das Ersatz-Spielfeld ist annähernd so groß wie der normale Bolzplatz (genau 83,5 % seiner Fläche). Katja Kohlhaas, Justitiarin und Prozeßbevollmächtigte der Stadt Oberhausen, behauptet, das Ersatzspielfeld existiere überhaupt nicht. Bei den Richtern Ulrich Feldmann, Rita Schulz-Nagel und Gudrun Zeiß von der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist ihre Aussage auf fruchtbaren Boden gefallen!
(10. April 2011) |
Sechs Heranwachsende bolzten am Sonntag, dem 16. Januar 2011, bei milden 12 Grad mit ohrenbetäubendem Lärm am Bolzplatz Roßbachstraße. Die Tür des Bolzplatzes war zu dieser Zeit abgeschlossen. Die Heranwachsenden mußten über das Gitter klettern, um auf den Bolzplatz zu gelangen. |
Olaf Hinkemeyer und Reiner Süselbeck (beide Stadt Oberhausen) waren leider nicht erreichbar. Auch die Richter Ulrich Feldmann, Rita Schulz-Nagel und Gudrun Zeiß von der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf waren nicht zugegen, um sich ein Urteil zu bilden. Wie erklärten sie so treffend: "Ferner erscheint die Höhe des Ballfanggitters von 4 bis 6 m jedenfalls angesichts der Schußstärke insbesondere fußballvereinstrainierter Kinder auch schon im Alter von bis zu 14 Jahren nicht als unangemessen hoch." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 14).
Sehr richtig: vor allem ist das Gitter nicht unangemessen hoch, um darüberzuklettern!
(16. Januar 2011)
Drei erwachsene junge Männer bolzten am 5. Juli 2010 unter hoher Lärmentwicklung am Bolzplatz Roßbachstraße. Erlaubt ist die Nutzung des Bolzplatzes für Kinder bis zu 14 Jahren. Durch die kräftigen Schüsse geriet das Ballfanggitter abermals in ohrenbetäubende Vibrationen.
Junge Männer auf dem Bolzplatz. |
Wie formulierten die Richter Ulrich Feldmann, Rita Schulz-Nagel und Gudrun Zeiß von der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf so treffend: "Ferner erscheint die Höhe des Ballfanggitters von 4 bis 6 m jedenfalls angesichts der Schußstärke insbesondere fußballvereinstrainierter Kinder auch schon im Alter von bis zu 14 Jahren nicht als unangemessen hoch." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 14). Stimmt genau! Und die jungen Männer machen zur Zeit eine Regression durch, die sie glauben läßt, sie seien 14jährige fußballvereinstrainierte Kinder, obwohl sie in Wirklichkeit 20jährige fußballvereinstrainierte Kinder sind. Mit dieser Erklärung ist die Welt dann auch für die obengenannten Richter wieder in Ordnung.
(5. Juli 2010)
Fünf Jugendliche von ca. 16 bis 18 Jahren bolzten am Sonntag, dem 4. Juli 2010, unter hoher Lärmentwicklung am Bolzplatz Roßbachstraße. Erlaubt ist die Nutzung des Bolzplatzes für Kinder bis zu 14 Jahren werktags von 9 bis 13 und von 15 bis 20 Uhr. Der Bolzplatz war an diesem Sonntag leider nicht abgeschlossen, so daß die Jugendlichen freien Zutritt hatten. Durch die kräftigen Schüsse gerieten die Tore und das Ballfanggitter in ohrenbetäubende Schwingungen.
Ältere Jugendliche bolzten auf dem Bolzplatz, der auch (d. h.: unter anderem) für Kinder bis zu 14 Jahren geeignet ist (aber nur für die fußballvereinstrainierten unter ihnen!). |
Wie schrieben die Richter Ulrich Feldmann, Rita Schulz-Nagel und Gudrun Zeiß von der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf so kunstvoll: "Ferner erscheint die Höhe des Ballfanggitters von 4 bis 6 m jedenfalls angesichts der Schußstärke insbesondere fußballvereinstrainierter Kinder auch schon im Alter von bis zu 14 Jahren nicht als unangemessen hoch." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 14). Sehr richtig. Aber das spricht ja nicht dagegen, daß der Bolzplatz auch die Ansprüche größerer "Kinder" und Erwachsener erfüllt.
(4. Juli 2010)
... doch der Stadt Oberhausen und den Spielplatzpaten ist das offenbar gleichgültig. Am Morgen des Montags, 21. Dezember 2009, haftete ein dicker Eispanzer auf dem Gehweg vor dem Spielplatz. Ältere und gebrechliche Passanten riskierten Leib und Leben. Nach § 3 (6) der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oberhausen müssen alle Grundstückseigentümer in der Nacht gefallenen Schnee bis 7:00 Uhr des folgenden Tages beseitigen. Meine Fotos habe ich um 10:00 Uhr gemacht! |
Die Stadt Oberhausen hält es nicht für nötig, sich an ihre eigenen Gesetze zu halten. "Die Stadt bin ich!" wird sich Oberbürgermeister Klaus Wehling sagen. |
Die Spielplatzpaten – neun sind es an der Zahl – haben wie üblich keinen Finger gerührt. Vor der Lokalpresse behaupten sie immer wieder wahrheitswidrig, sie kümmerten sich um die Pflege und Unterhaltung des Spielplatzes. In Wirklichkeit sind sie reine Nutznießer des Spielplatzes. Eher ist der nächste Frühling da, als daß ein Spielplatzpate eine Schaufel in die Hand nimmt. So blieb der Schnee mehrere Tage liegen, bis er sich auf natürliche Weise verflüssigte.
(21. Dezember 2009)
Der Spiel- und Bolzplatz an der Roßbachstraße ist mehr zugewachsen denn je. Das Gelände ist für nächtliche Veranstaltungen sehr attraktiv, da es jede Menge dunkle Ecken bietet, die man von außen nicht einsehen kann. In unserer Klage hatten wir beantragt, die Büsche zu entfernen.
Blick von der Straße auf den Kinderspielplatz. Im Lageplan sind dies die Büsche an der Begrenzung zur Straße (C). Zitat: "Der Spielplatz ist übersichtlich und von der Straße aus einsehbar." (Katja Kohlhaas, Stadt Oberhausen, Rechtsamt, Schreiben vom 14. Mai 2008) | |
Hinter diesen Büschen sind die Tür zum Bolzplatz (rechts) und die für nächtliche Veranstaltungen sehr beliebten Jugendbänke. Im Lageplan sind dies die Büsche in der Mitte des Platzes (B). |
Die Vertreterin der Stadt Oberhausen, Frau Katja Kohlhaas, stritt das ab und behauptete im Schreiben vom 14. Mai 2008 an das Verwaltungsgericht Düsseldorf: "Der Spielplatz ist übersichtlich und von der Straße aus einsehbar. Die von den Klägern bemängelte Begrünung des Spielplatzgeländes schafft keine uneinsehbaren Schutzräume. Es handelt sich um Büsche, die regelmäßig beschnitten werden. Die Gestaltung der Begrünung ist aus den beigefügten Fotos ersichtlich (Erstellungsdatum: November/Dezember 2007)."
Das war natürlich geschickt von Katja Kohlhaas, Fotos aus dem tiefsten Winter vorzulegen. Und bei den Richtern Ulrich Feldmann, Rita Schulz-Nagel und Gudrun Zeiß von der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sollte diese Argumentation auf fruchtbaren Boden fallen. Die meisten anderen Richter wären stutzig geworden, daß Frau Kohlhaas im Mai (wo man genug Licht zum Fotografieren hat) Bilder aus dem letzten Winter hervorkramt.
Flugs erstellte ich ein Dossier (siehe Sichtbehinderung durch Büsche), das mein Anwalt der 25. Kammer vorlegte. Mit diesen Tatsachen konfrontiert, machte Frau Kohlhaas einen Rückzieher und beteuerte im Schreiben vom 31. Juli 2008: "Die von den Klägern beanstandete Begrünung wird in Kürze und dann regelmäßig zurückgeschnitten, um die Einsehbarkeit und Übersichtlichkeit des Spielplatzes zu verbessern." Was dabei herausgekommen ist, sieht man auf meinen obigen Bildern vom 1. September 2009.
In ihrem Urteil behaupten die Richter Ulrich Feldmann, Gudrun Zeiß und Rita Schulz-Nagel: "Letztere [die Bepflanzung] ist auch nach den Lichtbildern der Klägerin im belaubten Zustand keineswegs gerade dazu angelegt, bestimmte Bereiche uneinsehbar zu machen." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 19)
(3. September 2009)
Nach der zweiten Zustellung meines Schreibens vom 13. Juni 2009 bezüglich der Wasserpumpe (siehe vorige Meldung) hat die Stadt Oberhausen etwas unternommen. Zwar kann man den Pumpenschwengel nicht abnehmen, wie ich bereits unten beschrieb, aber jetzt kommt eine Metallstange zum Einsatz, mit der man den Schwengel blockieren kann. Zur Zeit wird diese Stange abends angebracht und vormittags wieder abmontiert. Außerdem teilte mir die Stadt Oberhausen mit, daß der Pumpkopf ausgewechselt worden sei, um die Geräuschemissionen zu mindern.
(5. August 2009)
Am 26. Februar 2009 war Richterin Rita Schulz-Nagel von der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Ortstermin am Spielplatz Roßbachstraße. Zu diesem Zeitpunkt war die Wasserpumpe auf dem Spielplatz saisonbedingt abgebaut. Frau Katja Kohlhaas aus dem Rechtsamt und Herr Stefan Breuer vom Kinderbüro beteuerten, nach der Neuinstallation im Frühjahr würden die Spielplatzpaten jeden Abend zu Beginn der Ruhezeit den Schwengel von der Pumpe abnehmen und morgens wieder anbringen (Beweis: Sitzungsniederschrift, S. 3 – 4). Das Problem ist, daß die Pumpe bei Hitze bis in die Nacht hinein mit großem Getöse und Rattern in Betrieb ist und auch Erwachsene anzieht. Ich habe sofort bei der Ortsbesichtigung richtiggestellt, daß die Spielplatzpaten ihren Pflichten niemals nachkommen, daß sie also ebensowenig die Pumpe abends außer Betrieb setzen werden, wie sie den Bolzplatz abschließen.
Seit dem 6. Mai 2009 ist die Pumpe wieder in Betrieb. Überraschung: Der Pumpenschwengel ist überhaupt nicht abnehmbar, so daß die Spielplatzpaten ihrer Aufgabe nicht einmal in der Theorie nachkommen könnten. Offenbar betreibt die Stadt Oberhausen keinen besonderen Aufwand mehr, um ihre Falschaussagen wenigstens glaubhaft erscheinen zu lassen. Ich habe Oberbürgermeister Klaus Wehling und den Vorsitzenden Richter Ulrich Feldmann per Schreiben vom 13. Juni 2009 informiert, aber diese Herren interessiert das offensichtlich nicht.
(30. Juni 2009) |
Die Rheinische Post berichtete in ihrer Online-Ausgabe über die katastrophalen Zustände am Bolzplatz Roßbachstraße und über unsere fruchtlose Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Redaktion hat die Stadt Oberhausen befragt, aber sie wollte sich nicht zu dem Thema äußern. Zitat: "Der Klage vorausgegangen war eine fast zehn Jahre dauernde Auseinandersetzung, die so hohe Wellen schlug, daß die Stadt inzwischen zu dem Thema überhaupt nichts mehr sagen will." Wenn die Stadt Oberhausen (Leiter: Oberbürgermeister Klaus Wehling) meint, daß sie sich korrekt verhält, müßte sie der Presse ihren Standpunkt darlegen können. Qui tacet, consentire videtur!
RP Online: "Randalierer besetzen Spielplätze" (27. Juni 2009) |
Am 26. Februar 2009 reiste Richterin Schulz-Nagel von der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit einem Dienstwagen zum Ortstermin am Spiel- und Bolzplatz an der Roßbachstraße in Oberhausen. Von der Innenstadt Düsseldorf bis zur Roßbachstraße in Oberhausen waren es von alters her 40 km, hin und zurück also 80 km. Das Verwaltungsgericht liegt zentral an der Bastionstraße in der Innenstadt von Düsseldorf. Die geläufigen Routenberechner wie Mappy, Viamichelin und GoogleMaps berechnen 41 bis 42 km für die kürzeste Streckenführung.
Am 10. Juni habe ich beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Akten des Bolzplatz-Prozesses eingesehen. Ich staunte nicht schlecht, als ich feststellte, daß das Verwaltungsgericht Düsseldorf meiner Mutter 108 km in Rechnung gestellt hat (Blatt 59 der Akte)! Zwar hatte ich die Rechnung meiner Mutter gesehen, aber die Anzahl der Kilometer war dort nicht aufgeführt; das steht nur in der Akte. Ich empfehle allen Kunden des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, ihre Rechnung genau zu prüfen. Die Fahrtkosten stehen in der Rechnung unter "9006 Auslagen für auswärtige Geschäfte".
"Düsseldorf 38 km" steht groß und deutlich auf der Entfernungstafel in Höhe der Ausfahrt Oberhausen-Holten. Von der Ausfahrt sind es noch maximal 2 km bis zur Roßbachstraße.
(22. Juni 2009) |
Ein seltener Anblick wurde mir am Morgen des 26. Mai 2009 zuteil: Ein Wagen des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Oberhausen parkte gegenüber vom Spiel- und Bolzplatz an der Roßbachstraße. Den Ordnungsdienst sah ich hier zuletzt am 1. Juni 2003. Auf dem Spielplatz konnte ich allerdings keine Ordnungskräfte finden. Ich ging einmal um das Auto herum. Merkwürdig: Das vordere Nummernschild (OB GM 1004) war nicht an der Kennzeichenhalterung angebracht, wo es hingehört, sondern lag – aus Augenhöhe kaum lesbar – hinter der Windschutzscheibe. Die Nummer der Feinstaubplakette (OB GM 1001) paßte nicht zum Kennzeichen des Autos. Die Plakette ist also gar nicht gültig. Die Roßbachstraße liegt übrigens in der Umweltzone, die ohne eine Feinstaubplakette nicht befahren werden darf.
Ein Wagen des Ordnungsamtes parkte vor dem Spielplatz an der Roßbachstraße. Im Hintergrund sieht man den Spielplatz. | |
Das vordere Kennzeichen (OB GM 1004) war abgeschraubt und lag unter der Windschutzscheibe. Die grüne Feinstaubplakette lautete dagegen auf das Kennzeichen OB GM 1001. (Vergrößerung) |
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf in Person der Richter Ulrich Feldmann, Rita Schulz-Nagel und Gudrun Zeiß (25. Kammer) hat unsere Klage in allen Punkten abgewiesen. Wir hatten beantragt, den Bolzplatz abzubauen und den Spielplatz so umzugestalten, daß er sich nicht mehr als Treffpunkt für Jugendliche und junge Erwachsene eignet.
Nachfolgend einige Kostproben aus dem Urteil der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. März 2009, Aktenzeichen 25 K 2556/08:
Zitat: "Ferner erscheint die Höhe des Ballfanggitters von 4 bis 6 m jedenfalls angesichts der Schußstärke insbesondere fußballvereinstrainierter Kinder auch schon im Alter von bis zu 14 Jahren nicht als unangemessen hoch." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 14)
Das Ballfanggitter ist nicht 6 m hoch, weil Kinder so hoch schießen, sondern weil Frau Dagmar B. auf dem Spielplatz Roßbachstraße durch den Schuß eines – so wörtlich – "älteren Jugendlichen" einen abgebrochenen und einen beschädigten Schneidezahn erlitt. Damals war das Gitter nur 4 m hoch. Siehe "Gefahr auf dem Spielplatz", Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 21. Februar 2002, einsehbar im Archiv der WAZ (Startdatum: 21. Februar 2002, Enddatum: 21. Februar 2002, Suchtext Spielplatz, Lokalausgabe: Oberhausen). Aufgrund dieses Artikels bzw. Offenen Briefes der Frau Dagmar B. wurde das Gitter von 4 auf 6 m erhöht. Diesen Zeitungsartikel hatten wir der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als Beweisstück vorgelegt!
Zitat: "Ebenso sind auch die Jugendbänke der vorhandenen Art durchaus auch schon für Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren geeignet, um sich dort zu treffen und aufzuhalten." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 15)
Die Jugendbänke tragen diesen Namen, weil sie für Jugendliche und nicht für Kinder attraktiv sind. Beim Ortstermin vom 26. Februar 2009 erklärte Katja Kohlhaas (Stadt Oberhausen), die Jugendbänke müßten erhalten bleiben, weil sie für Jugendliche "cooler" seien als normale Parkbänke.
Zitat: "Auch erscheint die Zahl der Sitzbänke für Begleitpersonen der Kinder wie auch für die Kinder selbst ... in keinster Weise unangemessen hoch und auch keineswegs dazu angelegt, bestimmungswidrig genutzt zu werden." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 15)
Auf dem Spielplatz stehen 9 Parkbänke für je 4 Personen, dazu kommen noch die o. g. Jugendbänke. Dann bitte ich Richter Ulrich Feldmann, Richterin Gudrun Zeiß und Richterin Rita Schulz-Nagel, mir einen anderen Spielplatz in Oberhausen oder einer anderen Stadt zu nennen, auf dem ebensoviele Bänke stehen.
"[Die Bepflanzung] ist ... keineswegs ... dazu angelegt, bestimmte Bereiche uneinsehbar zu machen." |
Zitat: "Soweit die hier in Rede stehende Spielplatzanlage diesen Vorgaben nicht entspricht, wird sie dementsprechend nachgerüstet, nicht aber in Teilen entfernt werden müssen. Ein dahin gehendes Klagebegehren zur Nachrüstung ist aber nicht Gegenstand der mit der vorliegenden Klage beantragten Entfernungsbegehren ..." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 18)
Wir sollen also noch mal klagen, damit der Ballfangzaun mit Gummipuffern gedämmt wird, was nicht mehr als Stand der Technik ist ...
Zitat: "Ob die Ordnungskräfte hier bislang im erforderlichen Umfang eingeschritten sind, bedarf im Rahmen dieses Verfahrens keiner weiteren Aufklärung, da selbst pflichtwidrige Unterlassungen der Ordnungskräfte nicht schon als solche anlagenimmanent sind ..." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 18)
Auch hier sollen wir also noch mal klagen, damit die Ordnungskräfte einschreiten.
Zitat: "Es bleibt der Klägerin zudem unbenommen, die Installation weiterer Schallschutzmaßnahmen bei dem Beklagten geltend zu machen." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 19)
Und zum viertenmal sollen wir klagen ... Wenn das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 22.09.2006 (VG 10 A 239.05) die Beseitigung der Bolzanlage für "prozeßwirtschaftlich sinnvoll" hielt, weil sie zu einer endgültigen Beilegung des Streites zwischen den Beteiligten führe, so hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf offenbar entgegengesetzte Absichten.
Bezüglich der Bepflanzung des Platzes mit Büschen:
Zitat: "Letztere ist auch nach den Lichtbildern der Klägerin im belaubten Zustand keineswegs gerade dazu angelegt, bestimmte Bereiche uneinsehbar zu machen." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 19)
Richter Ulrich Feldmann, Richterin Gudrun Zeiß und Richterin Rita Schulz-Nagel von der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf machen falsche Angaben: Der gesamte Spielplatz ist von der Straße her durch eine Hecke uneinsehbar, und der Bereich der Jugendbänke ist hinter zwei weiteren Buschgruppen verborgen. Beweis: mein Dossier BuescheKleineBilder.pdf (wurde der 25. Kammer mit der Klage eingereicht). Man vergleiche auch den Lageplan.
Bezüglich unserer Forderung nach einem Spielplatzschild mit den Benutzungszeiten und der Altersbeschränkung auf Kinder bis zu 14 Jahren:
Zitat: "Wenn auch die Klägerin als Nachbarin die Aufstellung eines solchen Hinweisschildes ... nicht verlangen kann, dürfte ein solches Hinweisschild vor Ort der Durchsetzung der bestimmungsgemäßen Nutzung jedoch sehr zuträglich sein." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 19)
Haben Richter Ulrich Feldmann, Richterin Gudrun Zeiß und Richterin Rita Schulz-Nagel eigentlich noch gar nicht begriffen, daß die Stadt Oberhausen überhaupt kein Interesse an der bestimmungsgemäßen Nutzung hat?
Zitat: "Ferner kann auch eine Zeitschaltuhr für die in Rede stehende Wasserpumpe von der Klägerin ... nicht verlangt werden, da die begehrte zeitgesteuerte Abschaltung ohnehin der satzungsmäßig erlaubten zeitlichen Nutzung entspricht." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 19)
Hier schlagen die Richter Kapriolen: Sie behaupten tolldreist, eine automatische Abschaltung der Wasserpumpe nach Ende der Nutzungszeit sei nicht erforderlich, weil sich ja ohnehin alle Benutzer von selbst daran halten müßten. Dementsprechend müßte auch der Bolzplatz nicht abschließbar sein, weil ja ohnehin die Spieler von selbst bei Ablauf der Nutzungsdauer mit dem Bolzen aufhören müssen.
Dann schlage ich Richter Ulrich Feldmann, Richterin Gudrun Zeiß und Richterin Rita Schulz-Nagel vor, ihr Türschloß von ihrer Wohnung abzumontieren, da es ja nur dem ohnehin geltenden Haus- und Eigentumsrecht entspricht und auch bei unverschlossener Tür niemand die Wohnung betreten darf.
Zitat: "Auf die Frage, welche Fläche die im Verfahren der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ... 4 K 3382/02 streitbefangenen Ballspielplätze/Bolzplätze aufgewiesen haben mögen, kommt es vorliegend ... nicht an." (Feldmann/Schulz-Nagel/Zeiß, Urteil vom 23. März 2009, 25 K 2556/08, S. 14)
Richterin Schulz-Nagel von der 25. Kammer erklärte beim Ortstermin am 26.02.2009, sie habe mit dem Berichterstatter der 4. Kammer telefoniert. In diesem Verfahren (4 K 3382/02, Feuerdornstraße) seien "zwei Bolzplätze mit einer Größe von 30 * 35 m" vorhanden gewesen. Das sei "fast dreimal so groß" wie bei uns. Wir sahen die Akte dieses Verfahrens ein. Der nördliche Bolzplatz an der Feuerdornstraße maß 29,4 * 19,6 m und der südliche 24,0 * 16,7 m. Bei uns an der Roßbachstraße sind es 25,5 * 14,1 m. Damit sind die Plätze an der Feuerdornstraße durchaus mit unserem Platz vergleichbar. An der Feuerdornstraße mußten beide Bolzplätze geschlossen werden. Es blieb nicht etwa einer von ihnen erhalten. Wenn ein Platz dieser Dimension an der Roßbachstraße erhalten bleibt, hätte ich erwartet, daß auch an der Feuerdornstraße zumindest der kleinere Platz fortbestehen durfte, und wenn an der Feuerdornstraße nicht einer der beiden Plätze erhalten blieb, wäre die logische Folge, daß auch an der Roßbachstraße der eine vorhandene Platz nicht erhalten bleibt. Nun – im Urteil – behaupten die Richter der 25. Kammer, auf die Fläche der Bolzplätze im Verfahren 4 K 3382/02 komme es nicht an. Dabei war es doch Frau Schulz-Nagel selbst, die beim Ortstermin die Fläche dieser Plätze in Gespräch gebracht hat. Warum kam es damals darauf an und jetzt im Urteil nicht mehr? Und warum telefonierte Frau Schulz-Nagel überhaupt mit dem Berichterstatter der 4. Kammer, wenn es auf das Verfahren 4 K 3382/02 gar nicht ankam?
(11. April 2009)
Am Spiel- und Bolzplatz Roßbachstraße fand am 26.02.2009 ein Ortstermin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf statt. Richterin Rita Schulz-Nagel leitete die Veranstaltung als Berichterstatterin und sprach alles in ihr Diktiergerät. Für die Klägerseite war Alfred Bomanns mit seinem Rechtsanwalt Uwe Reuter anwesend. Bolzplatz-Anwohner Dieter Geiselbacher war ebenfalls gekommen und hatte einen Fußball mitgebracht. Er führte uns das unerträgliche Scheppern des Ballfangzaunes vor. Wir lernten den neuen Leiter des Kinderbüros, Stefan Breuer, kennen, der von seiner Mitarbeiterin Christine Cha begleitet wurde. Als Vertreterin der Stadt Oberhausen nahm Frau Katja Kohlhaas teil. Vom Bauamt reisten die Herren Wilhelm-Hartmut Weishaupt, Michael Flemm und ein Praktikant an. Der Ortstermin dauerte zweieinhalb Stunden. Mein Protokoll findet man hier: Ortstermin vom 26.02.2009
Frau Kohlhaas ist schon eine alte Bekannte: Bereits 2006 wurde sie in einem Verfahren für die Stadt Oberhausen gegen uns tätig (Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 5571/06). Damals versuchte die Stadt Oberhausen Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu decken, die Einsätze an den Bolzplätzen verweigert hatten, obwohl sie dafür zuständig waren. Frau Kohlhaas bemühte sich im Auftrag der Stadt Oberhausen zu verhindern, daß die Namen der Mitarbeiter bekanntwurden (siehe S. 17 ff. unter Antrag auf Einsicht vom 27.02.2006 und Klage).
(6. März 2009)
Die Rufbereitschaft des Ordnungsdienstes der Stadt Oberhausen wird zum Ende des Jahres 2008 abgeschafft. So wurde es im Rat der Stadt am 23.06.2008 entschieden, nachzulesen im Haushaltssicherungskonzept 2008 ff. (Kopie hier) (Seite 9 unten in den Seitenzahlen = Seite 10 unten im PDF-Reader) Es handelt sich hierbei um die Herrschaften (allen voran Reiner Süselbeck), die sowieso niemals zu den Bolzplätzen ausrücken, wenn sie herbeigerufen werden. Die Aufgaben sollen auf Polizei und Feuerwehr übertragen werden. Das ist natürlich ein hochintelligenter "Sparvorschlag", wenn Pflichten auf andere Behörden abgewälzt werden, nur damit die Stadt Oberhausen eine bessere Haushaltsabrechnung vorlegen kann.
Wenn man sich das Haushaltssicherungskonzept (Kopie hier) näher anschaut, fällt einem auf, daß die Stadt Oberhausen einen merkwürdigen Begriff von Sparen hat. Sie schafft entweder Dienstleistungen ab, siehe oben, oder sie erhöht die Gebühren: Anpassung (= Erhöhung) des Hundesteuersatzes um 30 %, Mehreinnahmen: 350.000 € jährlich (Maßnahme 200, S. 38). Eine Anpassung der Hundesteuer (an das, was in anderen Ländern üblich ist) wäre doch ihre Abschaffung gewesen. Bewirtschaftung des Parkplatzes am Concordiahaus (= Einführung von Parkgebühren), Mehreinnahmen: 21.400 € (Maßnahme 61, S. 10). Von besonderem Interesse dürfte auch der Punkt Besteuerung sexueller Handlungen sein. Kein Witz, so steht es da: Maßnahme 206, S. 38. Mehreinnahmen: 195.000 €
Schulden machen (A), weniger leisten (B) und mehr Geld verlangen (C): das ist das Konzept. Das ganze nennt sich dann offiziell Sparen. Wenn Klein-Kevin also auf ein neues Mobiltelefon sparen wollte, müßte er es auf Pump erwerben (A), seine Hausaufgaben auf seine Mitschüler und seine häuslichen Pflichten auf seine Geschwister übertragen (B) und dann von seinen Eltern höheres Taschengeld fordern (C), um den Kredit abzuzahlen.
(18. Oktober 2008)
Eine Gruppe Heranwachsender versammelte sich am Abend des Samstags, 13. September 2008, auf dem Spielplatz. Bis weit nach Mitternacht drangen laute Rufe und bollernde Geräusche vom Spielplatz.
Die Verpflegung stammte von der Firma Burger King. Die nächste Niederlassung befindet sich an der Bahnhofstraße 84 in 46145 Oberhausen, exakt 2 km vom Spielplatz entfernt. |
An Getränken wurden u. a. serviert: Werners Kernige Feige mit Wodka, Carstens Rebling Sparkling Peach, CULA LOU Strawberry Limes Flyaway Cooler, Wodka Gorbatschow 3fach kältegefiltert, Sprite. |
Die ökologisch betriebene Damentoilette lag hinter dem Container der Spielplatzpaten, direkt angrenzend an den Garten der Familie Bomanns. |
Das Haus der Familie G. am Bolzplatz Vennepoth wurde am 24.06.2008 mit Luftgewehrmunition beschossen. Glücklicherweise ließ Familie G. die stärksten Rolläden aus Aluminium einbauen. Einfache Plastikrollos wären ohne weiteres durchschossen worden. Die Kugeln schlugen in Kopfhöhe ein, vom Innenraum aus gesehen.
Herr G. erstattete Anzeige bei der Polizei Oberhausen (Leiterin: Heide Flachskampf-Hagemann). Ein oberlehrerhafter Beamter tat skeptisch: "Woher wollen Sie denn wissen, daß es sich um Schüsse gehandelt hat?" Herr G.: "Weil ich eine Kugel bei mir habe." Der Kriminalbeamte kündigte abschließend an, die Ermittlungen seien so gut wie aussichtslos.
(26. Juni 2008)
Die Einschußlöcher am Rolladen. Sie befinden sich genau in Kopfhöhe. Kommentar Polizei: "Woher wollen Sie denn wissen, daß es sich um Schüsse gehandelt hat?" |
Ein sichergestelltes Projektil. Es handelt sich um Luftgewehrmunition. |
Am 4. Juni 2008 wurde Familie G. gegen 23 Uhr durch lautes Geschrei und Grölen aus dem Schlaf geweckt. Der Lärm kam vom angrenzenden Spielplatz am Vennepoth. Verunsichert durch viele Übergriffe und Anschläge auf ihr Haus und Grundstück in den letzten Jahren, erbat Familie G. die Hilfe der Polizei Oberhausen (Leiterin: Heide Flachskampf-Hagemann).
Der Beamte am Notruf erklärte, daß die Polizei vor zehn Minuten schon vor Ort gewesen sei und dort nur sich leise unterhaltende Jugendliche vorgefunden habe. Ein Einschreiten hielt man nicht für nötig, zudem ja für derartige Anlagen nicht die Polizei, sondern die Stadt Oberhausen originär zuständig sei. Das Thema sei für ihn erledigt, darüber hinaus habe sich Familie G. schon oft genug über Mißstände auf dem Bolzplatz beschwert. Weitere Einlassungen von Herrn G. ließ der Beamte nicht zu, da er ihm sinnigerweise einen "schönen Abend" wünschte und das Gespräch von sich aus beendete.
Herr G. rief erneut an und verlangte einen Rückruf des Vorgesetzten. Dieser erfolgte um 23:25 Uhr durch den Vorgesetzten Herrn F. Eine von Herrn G. durchgeführte Rechtsbelehrung führte zu dem Ergebnis, daß die Polizei sich nun doch zuständig fühlte und Herr G. durch seine Diskussion nur den erneuten Einsatz verzögere. Der Einsatz fand dann statt und ging mit einem Platzverweis zu Ende, wobei die Polizeibeamten den Störern noch einen schönen Abend wünschten. Herr G. erstattete Dienstaufsichtsbeschwerde bei Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann.
(15. Juni 2008)
So sah es am nächsten Morgen am Spielplatz Vennepoth aus. |
Die Stadt Oberhausen hatte sich geweigert, meine Dienstaufsichtsbeschwerden vom 13.04.2007 und vom 03.06.2007 zu beantworten. Auch die Bezirksregierung Düsseldorf, die theoretisch die Kommunalaufsicht über die Stadt Oberhausen wahrnehmen sollte, blieb untätig. Insgesamt zehn- bzw. elfmal erinnerte ich die Bezirksregierung an die offenen Dienstaufsichtsbeschwerden. Frau Dr. Linzenich, Miriam Tien und Dr. Patrick Ebbing ignorierten meine Zuschriften. Auch die Vorgesetzten Klaus Lueb und Holger Olbrich waren im Bilde. Sogar Regierungsvizepräsident Jürgen Riesenbeck mischte sich ein und verlangte sinngemäß, ich solle seine Mitarbeiter in Ruhe lassen.
Das Technische Rathaus an der Bahnhofstraße 66 in Oberhausen-Sterkrade. Hier weigerten sich Josef Roguski und Horst Ohletz ein Jahr lang, meine Dienstaufsichtsbeschwerden zu bescheiden. |
Im April 2008 (vor Ablauf der Jahresfrist) erhob ich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.04.1953 (1 BvR 162/51; BVerfGE 2, 225) muß eine Dienstaufsichtsbeschwerde sachlich geprüft und dem Petenten die Art ihrer Erledigung mitgeteilt werden. Nun ging alles blitzschnell: Am 16.05.2008 hatte ich den begehrten Bescheid der Stadt Oberhausen in der Post! Dies geschah, noch bevor das Gericht verhandelt hatte. Die Stadt hatte noch nicht einmal ihre Akte an das Gericht übersandt. Sie erklärte sich auch sofort bereit, alle Kosten zu übernehmen, wenn ich nur das Verfahren für erledigt erklärte. Wenn die Stadt Oberhausen so schnell einlenkt, ist das der Beweis, daß den Beteiligten (Klaus Wehling, Horst Ohletz, Josef Roguski) die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns die ganze Zeit über klar war. Wenn man sich im Recht glaubt, wartet man doch zumindest den ersten Verhandlungstermin ab.
Zu welchem Ergebnis kommen Horst Ohletz und Josef Roguski in ihrem Bescheid? Sie weisen meine Dienstaufsichtsbeschwerden zurück. Zwar räumen sie ein, daß jeweils sonntags Kinder und Heranwachsende Fußball spielten, nachdem sie den Stahlgitterzaun widerrechtlich überstiegen hatten, und daß die Bereitschaftskräfte des Ordnungsamtes den Einsatz verweigert haben, aber sie können darin kein Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter erkennen (Seite 7 unter Klage).
(24. Mai 2008)
Ein kiloschwerer Pflasterstein traf in der Nacht zum Pfingstmontag einen Rolladen der Familie G. am Bolzplatz Vennepoth. Familie G. hatte sich über starke Lärmbelästigung durch Heranwachsende und Verstöße gegen die Ruhezeiten am Bolzplatz beschwert. Der Rolladen wurde durch die Wucht des Aufpalls eingedrückt und muß ersetzt werden.
(14. Mai 2008) |
Auf dem Spielplatz Roßbachstraße verbreitete sich am Samstag abend, 19. April 2008, ab ca. 22 Uhr eine Schar Heranwachsender. Sie liefen mit großem Lärm auf dem Spielplatz hin und her und schrien sich gegenseitig an. Zusätzlich wurde hämmernde Musik abgespielt. Durch die Fundamente drangen rumpelnde und bollernde Töne. Um 2 Uhr in der Nacht, als ich übermüdet in den Schlaf fiel, war die Veranstaltung immer noch nicht beendet. Konsumiert wurden u. a. folgende Spirituosen: Nasdrowje Premium Wodka 37,5 %, Wodka Achmatov 37,5 %, Dabroff Vodka Lemon 15 %, Gorroff Red Blutorange und Wodka 17 %, Guter Stern Magenbitter und Asbach Uralt. Foto vom 20. April 2008, 10:12 Uhr.
(20. April 2008) |
Ralf Brüggemann aus Oberhausen ist seit dem 13. April 2008, 0:00 Uhr, im Hungerstreik. Brüggemann macht Menschenrechtsverletzungen durch das Amtsgericht Oberhausen (Leiter: Berthold Bendorf) und das Polizeipräsidium Oberhausen (Leiterin: Heide Flachskampf-Hagemann) geltend. Der europäische Bürgerbeauftragte Prof. Nikiforos Diamandouros bestätigte Herrn Brüggemann Menschenrechtsverletzungen auf nationaler Ebene. Die Oberhausener Lokalpresse ignoriert Brüggemann in vorauseilendem Gehorsam gegenüber den Behörden.
Eine Kurzmeldung über sein Befinden gibt Herr Brüggemann täglich gegen 18 Uhr auf seiner Homepage ab: "Hungergefühle habe ich nicht, aber der Magen rebelliert. Irgendwie habe ich zuviel Magensäure ... Zur Not verzichte ich auf Trinkwasser."
(17. April 2008)
Olaf Hinkemeyer übernimmt ab dem 1. April 2008 die Leitung der Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld. Der bisherige Leiter tritt in den Ruhestand. Bereits seit dem 1. Dezember 2007 ist Hinkemeyer nach Osterfeld abgeordnet, um sich einzuarbeiten. Die Bezirksverwaltungsstelle ist im Rathaus Osterfeld untergebracht. Sie gehört dem Bereich 2-4 "Bürgerservice, Öffentliche Ordnung" an. Damit gehört Hinkemeyer nun demselben Bereich an wie Horst Ohletz, Josef Roguski und Reiner Süselbeck. Hinkemeyer leitete 15 Jahre lang das Kinderbüro beim Kinderpädagogischen Dienst der Stadt Oberhausen. In dieser Funktion zeigte er wenig Verständnis für das Ruhebedürfnis der Anwohner von Spiel- und Bolzplätzen.
(14. Februar 2008)
Hier im Rathaus Osterfeld soll Olaf Hinkemeyer ab dem 1. April 2008 für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung sorgen. |
Der Spielplatz Roßbachstraße wird seit dem Sommer regelmäßig in den Morgenstunden von Rentnern und älteren Personen besucht, die dort die Pfandflaschen aufsammeln, die Jugendliche und Erwachsene nachts dort hinterlassen. Zur Zeit üben drei ältere Personen unabhängig voneinander diese Beschäftigung aus.
(24. Oktober 2007)
Die Rentnerin geht mit leeren Beuteln auf den Spielplatz ... | |
... und kommt fünf Minuten später mit vollen Taschen zurück. |
Das "Mobile Kinderbüro" der Stadt Oberhausen wurde umbenannt in "Kinderbüro unterwegs". Über die Gründe konnte ich nichts in Erfahrung bringen. Das Mobile Kinderbüro bzw. Kinderbüro unterwegs ist ein Kleintransporter, mit dem die Mitarbeiter des Kinderpädagogischen Dienstes im Sommerhalbjahr die Spielplätze im Stadtgebiet ansteuern und um Spielplatzpaten werben. Ferner nehmen sie die Wünsche der Spielplatznutzer entgegen, wenn Spielplätze umgestaltet werden.
(23. Oktober 2007)
Wenn das Kinderbüro unterwegs ausnahmsweise nicht unterwegs ist, blockiert es den Gehweg an der Uhlandstraße, Ecke Strickersweg. |
Oberregierungsrätin Dr. Linzenich und Frau Miriam Tien sind bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Bereich Kommunalaufsicht tätig. Sie wandten in mehreren Fällen geltendes Recht falsch an, zum Nachteil der Familien Bomanns und Geiselbacher und zum Vorteil der Stadt Oberhausen. Dr. Natascha Linzenich und Miriam Tien verstießen u. a. gegen § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz, gegen Artikel 17 des Grundgesetzes und gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.04.1953 (1 BvR 162/51; BVerfGE 2, 225) (Einzelheiten siehe hier). Das berichtete ich der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.
Das Dienstgebäude der Bezirksregierung Düsseldorf an der Cecilienallee. Hier dürfen Miriam Tien und Frau Dr. Linzenich bei der Entscheidung von Rechtssachen die Gesetze außer acht lassen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Düsseldorf dürfen sie das Recht nur dann falsch anwenden, wenn ihnen das nicht bewußt ist (irrtümlich), aber nach Meinung der Generalstaatsanwaltschaft dürfen sie es auch vorsätzlich falsch anwenden. |
Staatsanwältin Daniela Zweigle von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf führte aus: "Selbst unterstellt, daß die ... Rechtsauffassung der Beschuldigten rechtsirrig gewesen sein könnte – was hier nicht angenommen wird –, liegen keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Rechtsbeugung vor, da Voraussetzung dafür wäre, daß den Beschuldigten die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns bewußt gewesen ist, wovon nach dem Rechtsgrundsatz 'Im Zweifel für den Angeklagten' nicht auszugehen ist." (Schreiben vom 20. Juni 2007, AZ: 20 Js 4442/07)
Oberstaatsanwältin Hildegard Fegers-Wadenpohl und Staatsanwalt Ralf Herrenbrück von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wiesen meine Beschwerde zurück und erläuterten: "Hierzu bemerke ich in Ergänzung der Ausführungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, daß der ... Tätigkeitsbereich der Beschuldigten Tien und Dr. Linzenich schon dem Schutzbereich der Strafvorschrift des § 339 StGB nicht unterliegt. Verwaltungsangehörige kommen als Täter dieses Sonderdeliktes nur in Betracht, wenn sie in einem förmlichen Verfahren eine ihrem Wesen nach richterliche Tätigkeit ausüben, also nicht nur nach den Regeln des Verwaltungsrechts Recht anwenden. Hieran fehlt es bei der Ausübung der Kommunalaufsicht." (Schreiben vom 20. August 2007, AZ: 4 Zs 1217/07)
Nun wissen wir es also ganz genau: Verwaltungsangestellte dürfen in Deutschland das Recht beugen, ohne sich strafbar zu machen.
(15. Oktober 2007)
Auf dem Spielplatz Roßbachstraße versammelte sich eine große Zahl Heranwachsender am Abend des 11. August 2007 zu einer ausgelassenen Freiluftparty. Sie spielten von einem mitgebrachten Gerät laut hämmernde Musik ab, sie grölten sich gegenseitig an und warfen entleerte Flaschen in hohem Bogen durch die Luft. Es war für die Anwohner unmöglich, sich im Freien aufzuhalten oder die Fenster zu öffnen. | |
Links neben der Bank stehen ein Kasten Veltins Pils und ein weiterer Getränkekasten. Nun verstehe ich auch den tieferen Sinn der Aktion "Bolzplätze für Deutschland", durch die eine bekannte Brauerei für jeden verkauften Kasten eine seiner Grundfläche entsprechende Fläche Bolzplatz saniert. Schließlich muß den Heranwachsenden der durch das Abstellen ihrer Bierkästen zum Bolzen verlorengegangene Platz zurückerstattet werden. Vielleicht sollte sich die Firma JACOBS mit dem Gedanken tragen, eingedenk des hohen Kaffeekonsums unserer Spielplatzpaten, für jede verkaufte 500-Gramm-Packung die Grundfläche einer Thermoskanne auf einem deutschen Spielplatz zu renovieren. | |
Die Scherbenspur zog sich am folgenden Morgen bis auf den Gehweg vor dem Eingang des Spielplatzes. Die zuständigen Mitarbeiter der Stadt Oberhausen, also Olaf Hinkemeyer, Maria Elisabeth Worring und Klaus Gohlke (Kinderpädagogischer Dienst) und Reiner Süselbeck, Josef Roguski und Horst Ohletz (Kommunaler Ordnungsdienst/Ordnungsamt), kennen die Mißstände, aber sie legen die Hände in den Schoß.
(12. August 2007) |
Auf dem Bolzplatz Roßbachstraße wurde am heutigen Sonntag wiederum von jungen Erwachsenen mit hoher Lärmentwicklung gebolzt, obwohl der Bolzplatz abgeschlossen war. Die junge Frau in der blauen Bluse steht außerhalb des Gitters und fungiert als Ballholerin: Es ist so mühsam für die Spieler, immer über das Gitter zu klettern, wenn der Ball hinausfliegt. Das nebenstehende Foto wurde am Sonntag um 16:48 Uhr aufgenommen.
(10. Juni 2007) |
Am Bolzplatz Roßbachstraße wurde am heutigen Sonntag praktisch durchgehend gebolzt, obwohl der Bolzplatz abgeschlossen war. Heranwachsende und Kinder kletterten wiederholt über das Gitter. Ich verständigte die Polizei um 12:56, 14:07, 16:24 und 19:45 Uhr. Die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) informierte jeweils den diensthabenden Beamten des Ordnungsamtes. Dieser erschien jedoch nicht ein einziges Mal am Bolzplatz, obwohl er dafür zuständig war. Ich erstattete Dienstaufsichtsbeschwerde und stellte einen Antrag auf Offenlegung des Namens. Das nebenstehende Foto wurde am Sonntag um 19:43 Uhr aufgenommen.
(3. Juni 2007) |
Am Vennepoth wurde in der Nacht zu Christi Himmelfahrt, 17. Mai 2007, schon wieder ein Anschlag verübt. Diesmal drangen die Täter in den Vorgarten ein und verwüsteten ihn. Offenbar müssen Anwohner in Oberhausen massive Repressalien einschließlich Nötigungen und Sachbeschädigungen hinnehmen, wenn sie auf der Einhaltung der Ruhezeiten bestehen, wie sie in der Kinderspielplatzsatzung der Stadt Oberhausen verbrieft sind. Die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) kam am nächsten Morgen um 7:30 Uhr und betrachtete den Schaden. Für Hinweise auf die mutmaßlichen Täter interessierte sie sich nicht.
(20. Mai 2007) |
Die am Bolzplatz Vennepoth agierende Jugendgang hat einen neuen Anschlag verübt. Eine volle Flasche Bier-Cola-Mix wurde in der Nacht zum Samstag, 12. Mai 2007, auf das Dach eines Einfamilienhauses geschleudert. Ziel war es offenbar, das Dachfenster einzuschlagen. Die Flasche zerschellte nur wenige Zentimeter neben dem Dachfenster. Familie G. erstattete bei der Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) Anzeige unter Nennung des Namens des Verdächtigen.
(12. Mai 2007) |
Am 25. April 2007 fand eine Ballverteilung am Vennepoth statt. Die Aktion war vorher am Spielplatz angekündigt worden (siehe hier). Ironie des Schicksals oder der Veranstalter: Das Ereignis fiel genau auf den diesjährigen Tag gegen den Lärm. Ich beobachtete den Ablauf von 14:00 bis 15:15 Uhr mit einer Unterbrechung von einer Viertelstunde. Die Spielplatzpatin W. nahm um 14:08 ca. 25 Bälle von Olaf Hinkemeyer und seiner neuen Kollegin Frau Cha entgegen. Frau Cha teilte mir mit, daß die Bälle soweit möglich an die Eigentümer ausgegeben und die restlichen Bälle ans Fundbüro weitergeleitet würden. Der Zulauf zum Spielplatz hielt sich in Grenzen, vielleicht auch wegen der großen Hitze und prallen Sonne. In dem obengenannten Zeitraum gab die Spielplatzpatin nur zwei Bälle an Kinder aus.
(27. April 2007)
Familie G. berichtet vom Bolzplatz Vennepoth:
"Am Samstag, dem 21.04.07, spielten Jugendliche auf dem Bolzplatz am Vennepoth mit ungeahnter Gewalt. Die altersschwachen Gitter wurden beschossen, nur um die Langeweile zu vertreiben.
Der ausgestrahlte Lärm war nicht mehr zu ertragen. Ein Aufenthalt im eigenen Garten war nicht mehr möglich.
Mehrfache Anrufe bei der Polizei Oberhausen brachten nur die Erkenntnis, die Stadt Oberhausen sei in diesem Fall zuständig.
Leider kam von dort keine Reaktion, und man verweigerte den Einsatz des Ordnungsdienstes. Dort war ein Herr K. zuständig, gegen den ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben werde.
Die Jugendlichen tobten sich aus und zerschossen auf dem Rückweg gezielt durch zig Schüsse gegen unseren Zaun die gerade aufstrebende Hainbuchenhecke.
Ein weiterer Anruf bei der Polizei ergab: Ich möchte mich wegen einer Anzeige zum Polizeipräsidium begeben.
Hier wird die Verantwortung hin und her geschoben, und der gestreßte Bürger ist der Dumme.
Kein Wunder, daß der Oberbürgermeister erst durch die Ortspresse auf die Mißstände am Bahnhof aufgerufen werden mußte, verbunden mit dem Hinweis, daß die Polizeipräsidentin auch alles gern 'aussitzt'!"
(22. April 2007)
Am 20. April 2007 gegen 23 Uhr herrschte lautes Treiben auf dem Spielplatz Roßbachstraße. Da die Nacht recht frisch war, waren die Heranwachsenden immerhin so vernünftig, sich zu ihrer Erwärmung Hochprozentiges zuzuführen. Auf dem Getränkeplan standen: 1mal Red Gorroff, 1mal Donna Elisa Rotwein dolce, 4mal Dabroff Wodka Lemon, 1mal Waldgeist Waldmeisterlikör mit Wodka, 1mal Birnling Grüne Birne mit Wodka, 1mal Wodka Achmatov. Prost!
(21. April 2007) |
Die herrenlosen Bälle, die wir am 5. April 2007 beim Kinderbüro abgeliefert haben (siehe hier), werden am Mittwoch, 25. April 2007, auf dem Bolzplatz öffentlich verteilt. Dies kündigt ein handgeschriebenes Schild einer namenlosen Spielplatzpatin an. Auf dem Zettel steht: "Am Mittwoch gegen 14.00 Uhr werden die Fußbälle an die Eigentümer abgegeben, die bei Herrn Geiselbacher auf dem Grundstück gelandet sind!!! Mit freundlichen Grüßen. Die Spielplatzpatin. Treffpunkt Spielplatz!!" Wir sind gespannt, wie die Spielplatzpatin die Bälle den Eigentümern zuordnet und was mit den übriggebliebenen Bällen geschehen wird.
(20. April 2007) |
Am Ostersonntag, dem 8. April 2007, bolzten mehrere Heranwachsende auf dem Bolzplatz Roßbachstraße. Der größte von ihnen maß nach eigener Aussage 1,91 m. Um 14:14 Uhr rief ich die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann). Da niemand einschritt und das Bolzen mit großem Lärm weiterging, fragte ich um 14:55 bei der Polizei nach. Der Beamte teilte mir mit, er habe um 14:30 Uhr denn Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes der Stadt Oberhausen verständigt und den diensthabenden Beamten auch erreicht.
Da mir bekannt ist, daß Herr Reiner Süselbeck oft zum Bereitschaftsdienst eingeteilt ist, rief ich ihn um 15:02 in seiner Wohnung an und fragte, ob er heute im Dienst sei. Dies gab er nach einigem Hin und Her zu. Ich forderte ihn auf, zur Roßbachstraße zu kommen und die Störung zu beenden, denn wir würden gern in unseren Garten gehen. Süselbeck gab mir den nicht ernst gemeinten Ratschlag, ich solle doch die Polizei rufen. Die Polizei hatte ich bereits angerufen, und sie hatte Süselbeck vor einer halben Stunde verständigt! Reiner Süselbeck schnitt mir das Wort ab und legte auf. Als ich die Nummer erneut wählte, hob Frau Süselbeck ab. Sie behauptete, ihr Mann sei nicht zu Hause. Das war eine Minute nach dem vorigen Anruf!
Herr Reiner Süselbeck ist oft zum 24-Stunden-Bereitschaftsdienst eingeteilt und erhält dafür Zuwendungen von der Stadt Oberhausen. Er kommt aber seinen Aufgaben nicht oder nicht in vollem Umfang nach. Indem er sich weigert, gegen Ruhestörungen vorzugehen, nimmt er gesundheitliche Schädigungen der Anwohner in Kauf. Ich erstattete Dienstaufsichtsbeschwerde bei Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD).
(13. April 2007)
Am 5. April 2007 um 10 Uhr haben wir ca. 40 Bälle, verpackt in mehrere Säcke, an das Kinderbüro ausgeliefert. Die Bälle hatten in den vergangenen Monaten den Gartenzaun der Familie G. überflogen und waren in ihrem Garten gelandet. Ihre Eigentümer holten sie nicht ab. Das Kinderbüro unter Olaf Hinkemeyer hat trotz der angebotenen Termine noch nie Bälle bei Familie G. abgeholt. |
Familie G. muß ständig damit rechnen, von einem Ball getroffen zu werden, wenn sie sich in ihrem Garten aufhält.
(5. April 2007)
In den letzten Monaten hat sich eine enorme Menge an Bällen auf dem Grundstück der Familie G. am Bolzplatz Vennepoth angehäuft, die das Ballfanggitter überflogen haben und im Garten gelandet sind. Der Betreiber der Anlage beteuert, der Zaun sei ausreichend und entspreche dem neuesten Standard.
An der Anzahl der Bälle ist erkennbar, daß für die Anwohner an unsachgemäß betriebenen Bolzplätzen ein erhebliches Gesundheitsrisiko besteht und man den eigenen Garten nur dann gefahrlos betreten kann, wenn zufällig gerade nicht gebolzt wird. Die Bälle hätten zum üblichen Termin freitags zwischen 18 und 19 Uhr von den Eigentümern oder den zuständigen Beamten des Kinderbüros abgeholt werden können.
(2. April 2007)
Ein Anwohner berichtet vom Bolzplatz Vennepoth:
"Trotz umfangreicher und kostenträchtiger Aktionen seitens des Betreibers des Bolzplatzes im Vennepoth ist es wohl nicht gelungen, den Schließdienst und damit einen Spielplatzpaten dauerhaft zu binden und zu verpflichten, das alles auf Kosten des Steuerzahlers.
Nach meinen Aufzeichnungen unterblieb der Schließdienst komplett ab September 2006 bis dato. Das aufwendig installierte und schon sanierte Tor vor der Bolzanlage hat damit keinen Wert.
Die Betreiber sind somit ihrer Aufgabe in keiner Weise gewachsen und belasten die Stadtkasse. Hier sollte dringend über Abhilfe und neue personelle Besetzungen im Bereich des Kinderbüros nachgedacht werden."
(15. März 2007)
Seit ca. 2 Wochen treibt eine Bande mit frisierten Motorrollern am Spiel- und Bolzplatz Vennepoth ihr Unwesen. Die Fahrzeuge rasen mit großem Lärm und weit über 50 km/h am Spiel und Bolzplatz vorbei. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Verkehrsberuhigten Zone beträgt 4 bis 7 km/h (Schrittgeschwindigkeit).
Familie G. verständigte die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) am Samstag, dem 17. Februar 2007. Ein Beamter klingelte bei Familie G.: "Leider können wir nichts machen, da bei Familie S. fünf Roller vor der Tür stehen und wir den frisierten nicht erkennen können." Zudem sei die Beschreibung des Fahrers nicht eindeutig gewesen. Man habe aber mit den Jugendlichen gesprochen und auf die Probleme hingewiesen. Der Beamte wollte mit seiner Kollegin in der Nähe bleiben, um die Situation zu beobachten. Dieses Vorhaben währte allerdings nicht lange: 20 Minuten später raste wieder ein Roller am Spielplatz vorbei und blieb nach einigen Fehlzündungen im Vennepoth liegen. Die Jugendlichen schoben ihn zurück zur Garage der Familie S.
Die Polizei wurde noch einmal gerufen, unternahm aber nichts, obwohl Herr G. eine Beschreibung des helmlosen Fahrers und seiner Maschine vorlegte.
Der Hinweis von Herrn G., daß alle Maschinen nach den bauartlichen Veränderungen für den Straßenverkehr aus nicht mehr zugelassen sind, interessierte die Polizei nicht besonders.
Die ganze folgende Woche ging die Raserei am Spielplatz weiter, ohne daß die Polizei einschritt.
(3. März 2007)
Klaus Gohlke ist seit dem 31. Juli 2006 Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes. Nachträglich zu seiner Amtseinführung übersandte ich ihm im Januar 2007 zwei offene Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Olaf Hinkemeyer zur Kenntnis- und Stellungnahme. Gohlke bestätigte den Eingang meiner Briefe, äußerte sich aber nicht dazu (S. 49 f. unter Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14. August 2004, S. 12 f. unter Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11. März 2005).
Zur Erinnerung: Als im Sommer 2004 der Schließdienst auf dem Bolzplatz Roßbachstraße unterblieb, sorgte Hinkemeyer nicht für Klärung. Als ich anfragte, ob er den Schließdienst für nebensächlich halte, wies er meine Annahme "entschieden zurück". Er beteuerte, er habe die Ordnungskräfte nun beauftragt, ihm "punktuell Rückmeldung über die Schließ- und Öffnungszeiten des Ballspielplatzes zu geben" (S. 1 unter Antrag auf Einsicht vom 8. November 2005). Vier Monate später erfuhr ich: Es lagen Hinkemeyer keine Aufzeichnungen über die Schließ- und Öffnungszeiten vor (S. 4 unter Antrag auf Einsicht vom 8. November 2005). Er hatte die Ordnungskräfte auch gar nicht beauftragt; das bestätigte mir ihr Vorgesetzter, Josef Roguski. Da meine diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11. März 2005 von den obengenannten fünf Vorgesetzten zurückgewiesen wurde, darf Hinkemeyer weiterhin den Anwohnern die Unwahrheit sagen.
(1. März 2007)
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fand am 29. November 2006 die Verhandlung über die Klage der Spielplatz-Betreiber Jürgen Flötgen (SPD), Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer statt. Ich erschien mit meinem Anwalt und Herrn Geiselbacher, die Kläger fehlten – wie üblich – und schickten ihren Rechtsanwalt Jürgen Stank vor. Katja Kohlhaas vom Rechtsamt der Stadt Oberhausen saß als Zaungast auf der Zuschauerbank.
Folgendes waren die Forderungen der Kläger:
Insgesamt acht Forderungen also. Der Richter erläuterte die Rechtslage. Er erklärte, daß ich wahrscheinlich in einem und möglicherweise in zwei der acht Punkte unrecht bekäme, wenn es zu einem Urteil käme. Er stellte gleich zu Beginn klar, daß es an den Fotoaufnahmen nichts zu rütteln gebe. Die Fotos dürfe ich einsetzen, um mein Anliegen zu vertreten. "Da bekommen wir ganz andere Dinge zu sehen, Herr Stank", erklärte er. "Wir machen so etwas jeden Tag." Herr Stank macht das offenbar nicht jeden Tag ...
Der Richter schlug einen Vergleich vor, dem ich zustimmte. Da die Kläger nicht anwesend waren, erhielten sie Gelegenheit, dem Vergleich innerhalb einer Woche zu widersprechen. Das ist der Vorteil, wenn man nicht erscheint: Der Richter kann einen nichts fragen.
Dementsprechend trage ich nur 20 % der Prozeßkosten und die Kläger 80 %. Ich habe also zu 80 % recht und zu 20 % unrecht, die Kläger haben zu 20 % recht und zu 80 % unrecht. Daraus ergibt sich, daß die Forderungen des Rechtsanwalts Jürgen Stank zum größten Teil Schaumschlägerei waren. Das Sitzungsprotokoll findet man auf S. 25 ff. unter Klage vom 24.08.2005.
Die Kläger hatten im Verlauf des Prozesses immer wieder falsche Angaben gegenüber den Gerichten gemacht: Sie behaupteten, ich hätte ein verschlossenes Tor zwischen Haus Nr. n-6 und n-8 überwunden (n sei die Hausnummer der Frau Worring) und ein Privatgrundstück überquert, um ein Foto zu machen (Schriftsatz Rechtsanwalt Stank vom 19. Januar 2006, Anlagen K6/K7). Sie behaupteten, dies sei der einzige Zugang zur Gartenanlage der Frau Worring. Sie legten eine falsche Skizze vor, die nur einen Ausschnitt zeigt. In Wirklichkeit ging ich durch ein offenstehendes Tor zwischen Haus Nummer n-14 und n-16 in eine schrebergartenähnliche Anlage. Ich legte dem Gericht eine korrigierte Skizze vor.
Jürgen Flötgen behauptete, er habe kein politisches Amt inne, sondern sei ausschließlich Verwaltungsmitarbeiter (siehe Seite 11 unter Klage vom 24.08.2005 = Seite 7 in der Numerierung der Klageschrift). In Wahrheit ist Flötgen Beisitzer und Delegierter im Vorstand des Ortsvereins Sterkrade-Süd der SPD (siehe Vorstand des Ortsvereins). Als ich das richtigstellte, räumte Flötgen ein, er sei zwar Mitglied der SPD und Beisitzer im Ortsverein Sterkrade-Süd, der fragliche Bolzplatz [Roßbachstraße] liege jedoch nicht im Bereich des Ortsvereins Sterkrade-Süd (Schriftsatz vom 16. November 2006). Auch dies war wieder die Unwahrheit, denn:
Wenn ich etwas Luft habe, werde ich noch ausführlich über den Prozeß berichten.
(28. Januar 2007)
Unbekannte rissen um den Jahreswechsel ein Stück des Zaunes zwischen unserem Garten und dem Bolzplatz ab. Der Zaun war erst im letzten Sommer repariert worden. Durch ständige Schüsse gegen den Holzzaun zersplitterten im Herbst nach und nach einige Latten. Dies nutzten die Täter offenbar als Ansatz: Sie zogen alle genagelten Latten aus dem Rahmen heraus und stapelten sie säuberlich am Boden auf. |
Ich informierte Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) und die Oberhausener Gebäudemanagement (OGM) GmbH. Die OGM GmbH half sehr schnell und setzte ein neues Zaunelement ein.
(10. Januar 2007)
Herr G. vom Bolzplatz Vennepoth/In den Matskämpen erhielt ein Schreiben von Frau Walter von der Bau-Aufsicht Oberhausen: Zwei Grundstücke sollten überprüft werden. Die Stadt drohte ein Zwangsgeld an (siehe Schikane durch die Bau-Aufsicht). Später stellte sich heraus: Es ging um die Baugenehmigung für eine Gartenlaube. Nach Aussage des Herrn Georgi, der die Gartenlaube am 26. Juni 2006 besichtigte, ging die Kontrolle zurück auf einen "internen Hinweis" aus dem Verwaltungsapparat der Stadt Oberhausen.
Der bisher unbekannte Anzeige-Erstatter machte allerdings einen Fehler: Das Grundstück gehört gar nicht Herrn G., sondern seiner Mutter, und die wohnt irgendwo anders. Wieso ging das erste Schreiben der Frau Walter an Herrn G. und nicht an die Eigentümerin? Man schloß nicht von der Gartenlaube auf das Grundstück und von dort auf den Eigentümer, sondern umgekehrt vom zu Beschuldigenden (Herrn G.) auf sein vermeintliches Grundstück. Man hatte wohl beobachtet, daß Herr G. das Grundstück seiner Mutter ab und zu betrat. Da der zu Beschuldigende von vornherein feststand, machte die Stadt Oberhausen sich nicht die Mühe, den Grundstückseigentümer im Grundbuch nachzuschlagen.
Der Hintergrund: Herr G. hatte sich über Verstöße gegen die Nutzungsordnung des Bolzplatzes beklagt. Statt dagegen vorzugehen und für Ruhe zu sorgen, überhäuft die Stadt Oberhausen Familie G. mit Kontrollen aller Art. Bereits im Januar 2006 hatte Reiner Süselbeck vom Ordnungsamt Familie G. beschuldigt, sie habe ihren Gehweg nicht geräumt. Für den Eispanzer am Gehweg vor dem Bolzplatz interessierte Reiner Süselbeck sich nicht (siehe hier).
Kompletter Schriftverkehr zur Gartenlaube unter Schikane durch die Bau-Aufsicht
(10. Dezember 2006)
Am Nachmittag des 27. November 2006 spielten große Jugendliche auf dem Bolzplatz am Vennepoth. Gegen 17 Uhr fiel ein Ball auf das Grundstück der Familie G. Die Mannschaft versammelte sich vor dem Tor. Ein Heranwachsender, 180 cm lang, verlangte seinen Ball zurück. Herr G. wies ihn auf den wöchentlichen Rückgabetermin freitags um 18 Uhr hin, wo alle Spieler und die Stadt Oberhausen gefundene Bälle abholen dürfen, und stellte sich unter die Dusche. Die Anwohner müssen nicht sieben Tage die Woche den Balljungen spielen, wo sich Bolzplatz-Zuständiger Olaf Hinkemeyer kein einziges Mal bequemt hat, einem Spieler seinen Ball zurückzugeben (siehe auch hier).
Beim Abtrocknen hörte Herr G. Sturmklingeln an der Haustür. Die Hunde bellten ohne Unterlaß. Es wurde gegen die Tür gehämmert: "Polizei, machen Sie auf!" Zwei Beamte standen vor der Tür. Sie waren durch das Gartentor über das Privatgrundstück bis zur Haustür gegangen. Es gehe um eine Straftat, sagte ein Beamter, Herr G. wolle sich das Eigentum an einem Ball verschaffen, das sei Unterschlagung. Herr G. verwies auf sein Hausrecht und verwies die Beamten von seinem Grundstück. Die sahen das anders und verlangten den Personalausweis. Herr G. holte ihn.
Inzwischen klingelte es schon wieder. Zwei weitere Polizeibeamte standen vor der Tür! Herr G. erinnerte die Beamten an die Verhältnismäßigkeit der Mittel, es gehe schließlich nur um einen Ball. Er wies die Beamten auf den wöchentlichen Rückgabetermin freitags um 18 Uhr hin. Dies sei mit der Stadt Oberhausen und dem Polizeipräsidium abgesprochen. Herr G. kündigte eine Beschwerde bei Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann an. Der Einsatzleiter sagte, sie würden diesen Einsatz jetzt abbrechen und der Ball bleibe erst einmal vor Ort. Der Erziehungsberechtigte holte den Ball am Freitag, dem 1. Dezember 2006, ab.
(2. Dezember 2006)
Punker und Skinheads verabredeten sich im Internet zu einem Fußballspiel mit Besäufnis auf dem Kinderspielplatz am Kardinal-Küppers-Weg in Oberhausen (S. 1 unter Kaplan-Küppers-Weg 22.07.2006). Ich benachrichtigte Oberhausens Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD). Der Pädagogische Dienst bedankte sich für meinen Hinweis und teilte mir mit: "Ich habe die Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst über das geplante Fußballspiel informiert, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten." (S. 4 unter Kaplan-Küppers-Weg 22.07.2006)
Tatsächlich hatten sich zum vereinbarten Termin 50 – 60 Skinheads und Punker auf dem Kinderspielplatz versammelt. Die Polizei Oberhausen (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) war 35 Minuten im Einsatz, vom Kommunalen Ordnungsdienst Oberhausen fehlte jede Spur.
Inzwischen habe ich mich beim Leiter des Fachbereichs Kommunaler Ordnungsdienst Oberhausen, Herrn Josef Roguski, erkundigt. Bei meinem ersten Anruf am 1. August 2006 wußte Roguski gar nichts von der Sache. Das könne nichts Bedeutendes gewesen sein, sonst hätte er davon erfahren. Er wolle sich bei der Polizei erkundigen und mich zurückrufen. Das geschah jedoch nicht.
Am 25. September 2006 rief ich Roguski erneut an und erkundigte mich nach seinen Nachforschungen. Er erklärte mir, er habe mit der Polizei gesprochen. Sie habe eine andere Auffassung als ich und sehe den Vorfall als Bagatelle. Das seien wenige junge Leute gewesen, die den Platz nach Aufforderung durch die Polizei sofort verlassen hätten (Roguskis Definition von "sofort" ist also 35 Minuten). Für seine Dienststelle sei das keinen Einsatz wert gewesen. Ich erinnerte Roguski an die originäre Zuständigkeit seines Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Oberhausen. Roguski antwortete, ich bzw. die Anwohner sollten doch froh sein, daß die Polizei gekommen sei, sie sei schließlich für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Warum sollte da sein Kommunaler Ordnungsdienst ausrücken? Ich könne aber gerne Dienstaufsichtsbeschwerde erstatten. Gegen wen denn? Das wolle er mir nicht sagen. (Daß Roguski Dienstaufsichtsbeschwerden nicht beantwortet, wissen wir bereits, siehe hier.)
Roguski beruft sich auf eine Behörde, die den Einsatz für notwendig hielt, nämlich die Polizei, um sein eigenes Nicht-Einschreiten zu begründen! Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: Josef Roguski ruft bei der Polizei an und läßt sich von ihr versichern, daß das Einschreiten nicht erforderlich war. Komischerweise ist die Polizei aber eingeschritten ... Hier wird's langsam kafkaesk.
Die Polizei hielt den Einsatz für erforderlich, ich ebenfalls, Roguski hält ihn für überflüssig – dann hat doch nicht die Polizei eine andere Meinung als ich, sondern Roguski hat eine andere Ansicht als die Polizei und ich.
Der Kinderpädagogische Dienst bat den Kommunalen Ordnungsdienst Oberhausen, "entsprechende Maßnahmen einzuleiten". Was tat der Kommunale Ordnungsdienst Oberhausen? Gar nichts. Offensichtlich weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut, bei der Stadt Oberhausen.
Ich informierte Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann (S. 5 unter Kaplan-Küppers-Weg 22.07.2006).
(16. November 2006)
Frau Miriam Tien (Bezirksregierung Düsseldorf) hat ihre Meinung geändert: Nachdem sie die Stadt Oberhausen aufgefordert hatte, unsere Dienstaufsichtsbeschwerden zu bearbeiten (S. 3 unter Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24. April 2006), hat sie davon wieder Abstand genommen. Miriam Tien behauptet nun, die Stadt Oberhausen habe sich "mit der Angelegenheit im erforderlichen Maße befaßt" und uns "in diversen Schreiben die Sachlage erläutert" (S. 6 unter Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24. April 2006).
Richtig ist statt dessen: Mit Schreiben vom 13.12.2005 lehnte die Stadt Oberhausen die Beantwortung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 3. November 2005 ab, weil nicht ich, sondern Herr Geiselbacher der betroffene Bürger sei (S. 3). Daraufhin bevollmächtigte mich Familie Geiselbacher, sie zu vertreten. Die Vollmacht (S. 16) legte ich der Stadt Oberhausen und Frau Tien vor. Nun erfolgte aber keine Reaktion der Stadt Oberhausen mehr, d. h., alle Dienstaufsichtsbeschwerden der Familie Geiselbacher wurden nicht beantwortet. Das ist nicht unsere persönliche Meinung, sondern es sind Fakten. Jeder kann sich anhand des vollständigen Schriftverkehrs davon überzeugen:
Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24 April 2006, wo ich selbst betroffen war, wurde ebensowenig beantwortet wie diejenigen der Familie Geiselbacher. Tatbestand ist also folgender: 1. An den Bolzplätzen kam es zu Störungen. 2. Die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) benachrichtigte die Beamten des Kommunalen Ordnungsdienstes. 3. Die Beamten waren nach einhelliger Meinung (Polizei, Verwaltungsgericht) zuständig. 4. Die Beamten weigerten sich, zum Bolzplatz zu kommen. 5. Diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerden hat die Stadt nicht beantwortet. 6. Die Bezirksregierung Düsseldorf (Miriam Tien) hat die Stadt nicht zu einer Antwort an die Betroffenen veranlaßt. All das in sechs Fällen.
Das Dienstgebäude der Bezirksregierung Düsseldorf an der Cecilienallee. Hier blieb Miriam Tien untätig für die Familien Geiselbacher und Bomanns. |
Überdies hat Frau Tien die Stadt Oberhausen noch nicht aufgefordert, die Namen der diensthabenden Beamten offenzulegen, die sich weigerten, zum Bolzplatz auszurücken.
Nachdem sie nichts erreicht hat, kündigt Frau Tien obendrein an, daß sie den Schriftverkehr mit mir als "endgültig abgeschlossen" ansehe (S. 7 unter Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24. April 2006).
(13. November 2006)
Am 10. November 2006 wurde während der Ruhezeit auf dem Bolzplatz Roßbachstraße von einer großen Schar Kindern gebolzt, mit der entsprechenden Lärmentwicklung: Scheppern des Gitters, mutwilliges Auf- und Zuschlagen der Metalltür.
Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, es kommt allerdings hinzu, daß die Kinder in Begleitung zweier sogenannter "Erzieherinnen" waren. Die Ruhezeiten sind am Bolzplatz ausgeschildert.
Eine "Erzieherin" erklärte mir, sie hätten jetzt Betreuungsdienst und da dürften die Kinder bolzen, ungeachtet der Ruhezeiten. Falls ich den Bolzplatz abschlösse, würden die Kinder ersatzweise vor unseren Holzzaun schießen. Ob mir das lieber sei? Da solle ich doch besser den Bolzplatz offen lassen.
Zwischen unserem Gartenzaun und dem Bolzplatz ist tatsächlich ein Gelände, das die die Spieler als Ersatz-Spielfeld benutzen, wenn der Bolzplatz abgeschlossen ist. Es wird dann zwischen unserem Zaun und der Außenseite des Bolzgitters hin- und hergeschossen. Dabei geht regelmäßig unser Zaun zu Bruch.
Ich erstattete Dienstaufsichtsbeschwerde beim Schulleiter der Herderschule, Herrn Claus Häuser.
(12. November 2006)
Der Jugendhilfeausschuß beschloß im Februar 2005, daß der Spiel- und Bolzplatz an der Kopernikusstraße (Nähe Hirschkamp) komplett saniert wird. Auf diesem Bolzplatz galten anwohnerschonendere Spielzeiten als auf den übrigen Bolzplätzen in Oberhausen (siehe hier). Ich informierte damals die Anwohner in einem Flugblatt über die bevorstehende Sanierung und eine möglicherweise geplante Ausdehnung der Nutzungszeiten. Im September 2006 haben die Bauarbeiten mit neunmonatiger Verspätung begonnen.
Ich erkundigte mich beim Kinderpädagogischen Dienst, ob die Nutzungszeiten nach dem Neubau verlängert werden sollten. Der Kinderpädagogische Dienst teilt mir nun mit, daß der Bolzplatz endgültig abgebaut wird.
Er habe zwei Konzepte zur Gestaltung des Spielplatzes entwickelt und sie den Kindern zur Entscheidung in einer "demokratischen Abstimmung" vorgelegt. Die Kinder hätten für ein Großspielgerät, eine Vogelnestschaukel und eine große Wasserspielanlage votiert. Die Umsetzung dieser Spielraumgestaltung sei wegen des Raumbedarfs nur mit der Aufgabe des Bolzplatzes zu verwirklichen.
Na, bei so viel politischem Engagement kann die Wahlbeteiligung ja nur wieder steigen, wenn diese Kinder volljährig sind.
(20. Oktober 2006)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Land Berlin verurteilt, den an der Eosanderstraße gelegenen Bolzplatz zu schließen und die Tore und das Ballfanggitter zu entfernen. Der Kläger, dessen Grundstück an den Bolzplatz angrenzt, hatte vor Gericht nachgewiesen, daß die Nutzungszeiten nicht eingehalten werden und der Bolzplatz auch von älteren Jugendlichen und Erwachsenen benutzt wurde. Jugendliche überkletterten zur Ruhezeit das abgeschlossene Gitter. Das Bezirksamt Charlottenburg unternahm nichts gegen die Mißstände, obwohl sie ihm bekannt waren.
Einige Bezirkspolitiker hatten kein Verständnis für das Urteil. Bezirksbürgermeisterin Monika Thiemen (SPD) will in die Berufung gehen. Der Bolzplatz solle vorerst geöffnet bleiben, sagte sie der Berliner Morgenpost. Es müsse für Kinder und Jugendliche eine Chance geben, sich auszutoben.
(Urteil vom 22. September 2006, Aktenzeichen: VG 10 A 239.05. Eine anonymisierte Kopie des Urteils kann man beim Verwaltungsgericht Berlin für € 12,78 bestellen: vgberlin_presse@web.de)
(19. Oktober 2006)
Die Stadt Oberhausen weigert sich beharrlich, folgende Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu beantworten:
Im Falle der Dienstaufsichtsbeschwerden vom 18. April 2006 und 24. April 2006 hat die Bezirksregierung Düsseldorf als weisungbefugte Behörde die Stadt Oberhausen mit Schreiben vom 13. Juli 2006 aufgefordert, die Dienstaufsichtbeschwerden zu beantworten und der Bezirksregierung eine Durchschrift des Antwortschreibens vorzulegen (Beweis: siehe obige Verweise). Auch das hat die Stadt Oberhausen versäumt. Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) mißachtet also ganz unverfroren Anweisungen seines Dienstherrn.
(25. September 2006)
Anwohner Herr G. vom Bolzplatz Vennepoth war am Sonntag, dem 17. September 2006, stellvertretend für den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Oberhausen dreimal im Einsatz, um Spieler vom Bolzplatz zu vertreiben. An der Roßbachstraße wurde das abgeschlossene Bolzgitter gleich zweimal überklettert. Die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) war zweimal im Einsatz, stellvertretend für den Kommunalen Ordnungsdienst: um 14:16 und um 17:40 Uhr (Beweis: Tagebuch der Polizei).
(17. September 2006)
Die Tür am Bolzplatz Vennepoth mußte repariert werden, was offensichtlich nicht ganz gelungen ist:
Das letzte Foto entstand nur eine halbe Stunde später. Kinder und Jugendliche hatten die Absperrung bereits demontiert. Damit ist dem Bolzen zur Ruhezeit am Vennepoth Tür und Tor geöffnet!
(2. September 2006)
Am Samstag, dem 19. August 2006, gegen 23:30 Uhr randalierten Jugendliche am Bolzplatz Vennepoth. Familie G. wurde aus dem Schlaf geschreckt. Herr G. rief die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann). Der Beamte entgegnete: "Ach, was machen die lieben Kleinen, spielen sie wieder Fußball?"
Daraufhin ging Herr G. selbst zum Bolzplatz. Er wurde von mehreren Jugendlichen bedroht, mit Bier übergossen und in die Hecke gestoßen. Ein Nachbar, der ebenfalls geweckt worden war und auf seinem Balkon stand, sah sogar ein Messer! Er rief die Polizei.
Herr G. verfolgte den Täter, der ihn in die Hecke geworfen hatte, in Hausschuhen. Dabei wurden ihm von hinten die Beine weggeschlagen. Herr G. gab die Verfolgung auf und ging zurück nach Hause, wo der Rest der Truppe noch stand. Seine Frau stand in der Haustür und rief ihm zu, daß die Polizei endlich unterwegs sei. Herr G. schloß hinter sich das Gartentor.
Nun wurde das Gartentor mit einem gewaltigen Fußtritt aufgestoßen und prallte vor seine Stirn. Seine Brille flog weg, und er hatte einen Blackout. Die Täter flüchteten. Sekunden später trafen zwei Streifenwagen ein. Die Polizei ermittelt.
(26. August 2006)
Ca. 50 – 60 Punker und Skinheads hatten sich am 22. Juli 2006 um 15:40 Uhr auf dem Kinderspielplatz am Kardinal-Küppers-Weg zu einem Trinkgelage versammelt. Sie hatten mehrere Kästen Bier und andere Getränke mitgebracht. Die Veranstaltung war seit längerem geplant und im Internet am 25. April 2006 angekündigt worden (siehe Einträge vom 25.04.2006 und 19.04.2006 (ggf. auf "Ältere Beiträge" klicken). Haben Punker einen Terminkalender? Offenbar sind sie zuverlässiger als gewisse Beamte der Stadt Oberhausen, wenn sie so zahlreich zu einer Veranstaltung erscheinen, die vor Monaten vereinbart wurde.
Die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) kam mit zwei Einsatzfahrzeugen. Die Beamten waren von 15:40 bis 16:15 im Einsatz. Danach verließen die Punker und Skinheads den Spielplatz ohne Widerstand.
Drei Kinder erbeuteten einen übriggebliebenen Bierkasten und trugen ihn zum nächsten Getränkemarkt. |
Damit hat sich das Ordnungsamt der Stadt Oberhausen wieder einmal erfolgreich um einen Einsatz gedrückt, für den es zuständig war. Die Polizei ist nämlich nur für Straftaten, nicht für Ruhestörungen und allgemeine Belästigungen auf Spielplätzen zuständig.
Mit Schreiben vom 28. Mai 2006 hatte ich Oberbürgermeister Klaus Wehling von dem geplanten Trinkgelage unterrichtet. Beamte des Ordnungsamtes habe ich am Spielplatz nicht gesehen. Auch die Spielplatz-Verantwortlichen
Olaf Hinkemeyer
,
Maria Elisabeth Worring
und
Jürgen Flötgen (SPD)
ließen sich nicht am Spielplatz blicken. Sie waren von Oberbürgermeister Wehling vor Wochen über das Gelage unterrichtet worden. Offenbar war es ihnen gleichgültig.
(22. Juli 2006)
Punker und Skinheads verabreden sich im Internet zu einem Besäufnis auf dem Spielplatz am Kardinal-Küppers-Weg (siehe Einträge vom 25.04.2006 und 19.04.2006 (ggf. auf "Ältere Beiträge" klicken). Wörtlich heißt es dort (die Unterstreichung habe ich hinzugefügt):
"FC COTZ... spielt (und trinkt) am 22.7.2006 in Oberhausen. Der 1. FC COTZ... wurde im Jahr 1999 gegründet. Es handelt sich natürlich nicht um einen normalen Fußballclub, sondern eher um einen Straßenfußballverein, bestehend aus Punks, Skins und Cotzrockern. Im losen Verband treffen sich diese ab und an, um dem Fußballsport zu frönen, auch wenn dabei meist mehr getrunken als gespielt wird. Diesmal trifft man sich am Samstag, den 22. Juli 2006, in Oberhausen [auf einem kleinen Bolzplatz. Treffen ab ca. 15:30 Uhr. Beginn ca. 16:30 Uhr. Genaue Wegbeschreibung folgt demnächst]... Getränke usw. sollte natürlich jeder selber mitbringen.
Nazis, Bürger und Staatsgewalt bitten wir auch diesmal wieder, sich von dieser Veranstaltung fernzuhalten."
Die Spielplatz-Verantwortlichen Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer behaupten immer wieder, die Bolzplätze seien so gestaltet, daß sie ältere Jugendliche oder gar Erwachsene gar nicht anzögen (siehe Zitate).
Ich habe Oberbürgermeister Klaus Wehling mit Schreiben vom 28. Mai 2006 und die Anwohner mit einem Flugblatt von dem geplanten Gelage unterrichtet.
(29. Mai 2006)
Die Spielplatz-Verantwortlichen Jürgen Flötgen (SPD), Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer verklagten mich im August 2005 (siehe hier). Sie wollten bestimmte Inhalte dieser Internetseite entfernt sehen.
Am 10. März 2006 hat das Landgericht Duisburg sein Urteil verkündet: Die Klage wird abgewiesen; die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu je einem Drittel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Kläger in Berufung gehen.
(8. Mai 2006)
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW hatte ich bei der Stadt Oberhausen Auskunft über die diensthabenden Beamten des Bereitschaftsdienstes des Ordnungsamtes an vier Tagen begehrt. Die Beamten wurden von der Polizei zum Bolzplatz gerufen, als dort zur Ruhezeit gebolzt wurde. Das Ordnungsamt ist nämlich für Verstöße gegen die Ruhezeiten am Bolzplatz zuständig. Die Beamten des Ordnungsamtes ließen sich jedoch nicht am Bolzplatz blicken, obwohl sie im Dienst waren.
Herr Horst Ohletz und Herr Josef Roguski, Führungskräfte des Ordnungsamtes der Stadt Oberhausen, lehnten meinen Antrag ab. Horst Ohletz und Josef Roguski decken also ihre Mitarbeiter, die unbestritten Dienstpflichtverletzungen begangen haben. Ich habe Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz eingelegt.
(27. März 2006)
Die neue Kinderspielplatzsatzung (die dritte) wurde im Amtsblatt vom 1. März 2006 bekanntgemacht. Die erste Spielplatz-Satzung galt elf Jahre: von 1991 bis 2002; die zweite wurde nun bereits nach 3½ Jahren erneuert. Die Stadt Oberhausen bezeichnet dies als Entbürokratisierung, in Wirklichkeit ist es ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Bürokraten und Politiker. Immerhin mußte die Satzung durch fünf Gremien beraten werden. Was soll daran unbürokratisch sein, wenn Satzungen in immer kürzeren Abständen neu gefaßt werden?
Zu den Änderungen: Die wichtigtuerische "Präambel" wurde gestrichen. Ansonsten wurde im wesentlichen Text hin- und hergeschoben, die Numerierung der Paragraphen geändert und Unterpunkte anders bezeichnet: Aus a), b), c),... wurde 1., 2., 3...
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung sehen Sie hier: Satzung2006AltNeu.pdf
(20. März 2006)
Nachdem der Schnee am Bolzplatz Vennepoth geschmolzen ist, der Schnee, den die Stadt Oberhausen nicht geräumt hatte, werden festgebackene Laubinseln sichtbar. Offensichtlich hat der Betreiber des Bolzplatzes seit langem den Gehweg nicht gesäubert, entgegen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oberhausen. Das interessiert Herrn Reiner Süselbeck vom Ordnungsamt jedoch nicht.
Am 24. Januar 2006 hatte Reiner Süselbeck Familie G., die neben dem Bolzplatz wohnt, eine Verwarnung geschickt (siehe hier). Durch den Frost waren vereinzelte Blätter von deren Hecke gefallen. Damals interessierte Reiner Süselbeck sich nicht für den Eispanzer am Bolzplatz (siehe hier).
Herr G. hat mir eine Reihe von Fotos übersandt: Die Umgebung des Spielplatzes Vennepoth ist durch Hundekot verschmutzt. Auch hierfür interessierten sich die "Außendienstmitarbeiter" des Reiner Süselbeck offenbar nicht: siehe weitere Fotos vom Spielplatz Vennepoth
Ziel der "Verwarnung" des Herrn Süselbeck war es offensichtlich, Familie G. einzuschüchtern. Familie G. hat nämlich offene Beschwerden (siehe Dienstaufsichtsbeschwerde v. 03.11.2005, Dienstaufsichtsbeschwerde v. 12./13./14.12.2005), die Reiner Süselbeck nicht beantwortet.
Ich habe Oberbürgermeister Klaus Wehling mit Schreiben vom 14. Februar 2006 unterrichtet. Wenn Herr Wehling sich weiter taub stellt, geht die Sache zur Bezirksregierung nach Düsseldorf.
(20. Februar 2006)
Am 13. Februar 2006 habe ich im Bereich Vennepoth/In den Matskämpen eine Anwohner-Befragung durchgeführt. Familie G. hatte eine Verwarnung von Reiner Süselbeck (Ordnungsamt) bekommen, weil sie angeblich nicht den Gehweg geräumt habe.
Ergebnis meiner Umfrage:
Kein Anwohner hat Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes bemerkt. Kein anderer Anwohner hat eine Verwarnung bekommen. In jedem Haus der Straße "In den Matskämpen" habe ich mindestens einen Bewohner angetroffen.
Damit kristallisiert sich nun das als wahr heraus, was wir schon vermutet haben: Herr Reiner Süselbeck vom Ordnungsamt Oberhausen kontrollierte gezielt Familie G., um ihnen eine Ordnungswidrigkeit zu unterstellen, eine Ordnungswidrigkeit, die gar nicht einmal vorliegt.
Man muß sich einmal die Kosten vorstellen, wenn Mitarbeiter des Herrn Süselbeck vom Technischen Rathaus in Sterkrade zum 7 km entfernten Vennepoth/In den Matskämpen entsandt werden mit dem "Auftrag", bei Familie G. (und nur bei Familie G.) einen Verstoß festzustellen.
Ich habe Oberbürgermeister Klaus Wehling mit Schreiben vom 14. Februar 2006 unterrichtet.
(14. Februar 2006)
Familie G. vom Bolzplatz Vennepoth/In den Matskämpen bekam eine Verwarnung von Herrn Reiner Süselbeck vom Ordnungsamt. Seine "Außendienstmitarbeiter" hätten festgestellt, daß die Straße durch Laub von der Hecke der Familie G. verschmutzt sei. Familie G. habe gegen ihre Reinigungspflicht verstoßen.
Herr G. wies jeden Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zurück: Die Hainbuchenhecke trägt Laub bis in den Spätwinter hinein und verliert ihre Blätter teilweise erst im Frühjahr oder bei strengem Frost.
Bemerkenswert ist, daß Reiner Süselbeck sich nicht für den völlig vereisten und verschneiten Gehweg am gegenüberliegenden Bolzplatz interessiert (siehe auch Zweierlei Maß).
Hier ist die Stadt Oberhausen für das Schneeräumen zuständig. Wo würden Sie lieber hergehen: links, an der Hecke, oder rechts, am Bolzplatz?
Hintergrund der "Kontrolle" könnte folgender sein: Reiner Süselbeck ist auch für den städtischen Bereitschaftsdienst zuständig, der bei Verstößen am Bolzplatz eingreifen muß (siehe Bereitschaftsdienst der Stadt Oberhausen). Herrn Süselbeck liegen Beschwerden der Familie G. aus 2005 vor, zu denen er sich immer noch nicht geäußert hat (siehe
Dienstaufsichtsbeschwerde v. 03.11.2005,
Dienstaufsichtsbeschwerde v. 12./13./14.12.2005).
War dies eine Routinekontrolle bei allen Anwohnern, oder wurde gezielt Familie G. ins Visier genommen? Wer sind die "Außendienstmitarbeiter" (Zeugen)? Welche Straßen wurden kontrolliert? Mit Schreiben vom 1. Februar 2006 habe ich Oberbürgermeister Klaus Wehling um Auskunft gebeten.
(1. Februar 2006)
Der Hund von Familie G. am Bolzplatz Vennepoth sollte wahrscheinlich getötet werden. Das Tier machte Herrn G. auf ein Päckchen aufmerksam, das im Bereich des Gartenhauses lag. Möglicherweise hat der Hund das Päckchen an einer anderen Stelle im Garten gefunden und dorthin geschleppt.
Es handelt sich um eine Tüte "CELAFLOR Brumolin Ultra F Köderblock gegen Ratten und Hausmäuse in Hygienebereichen".
"Nicht offen auslegen. Haustiere fernhalten!" steht auf der Packung.
Nach weiteren eventuell im Garten herumliegenden Ködern kann Familie G. zur Zeit nicht suchen, da die weißen Tüten im Schnee schlecht zu sehen sind.
Strafantrag wurde am 28. Januar 2006 gestellt. Die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) ermittelt.
(28. Januar 2006)
In den frühen Morgenstunden des Sonntags, 22. Januar 2006, fand wieder ein Anschlag auf das Wohnhaus der Familie G. am Bolzplatz Vennepoth statt. Die unbekannten Täter bewarfen den Hauseingang mit Bauschutt, genau wie zwei Wochen zuvor (siehe unten).
Wie durch ein Wunder wurde keine Scheibe zerstört. Der Reinigungsaufwand war jedoch wieder erheblich. Die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) ist informiert.
(26. Januar 2006)
Am Landgericht Duisburg fand am 20. Januar 2006 eine mündliche Verhandlung über die Klage gegen gewisse Inhalte dieser Internetseite statt. Anwesend waren die Anwälte beider Parteien und ich selbst als Beklagter. Die Kläger Jürgen Flötgen (SPD), Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer fehlten. Die Richterin wies darauf hin, daß meine Internetseite den rechtlichen Rahmen ungefähr ausschöpfe. Einem Vergleich, den die Richterin vorschlug, konnte ich nicht voll zustimmen, und ein Teilvergleich war nicht möglich. Ich habe allerdings am 22. Januar 2006 vier Wörter auf der Seite über den Kläger Olaf Hinkemeyer freiwillig gelöscht. Das Landgericht Duisburg wird in einigen Wochen urteilen. Die unterlegene Partei wird dann die Möglichkeit haben, am Oberlandesgericht Berufung einzulegen.
(20. Januar 2006)
Ein dicker Brocken Bauschutt landete in den frühen Morgenstunden des Sonntags, 8. Januar 2006, vor der Eingangstür der Familie G. am Bolzplatz Vennepoth. Der Brocken wurde offenbar von einer gegenüberliegenden Baustelle auf ihr Grundstück geschleudert und zerbröselte an einem Blumenkübel. Wenige Zentimeter dahinter befinden sich die Glasscheiben der Eingangstür. Die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) ermittelt. Für die Aufräumarbeiten brauchte Familie G. 2,5 Stunden. Dies beweist wieder einmal, daß Bolzplatz-Anwohner, die zu Recht die Einhaltung der Ruhezeiten erwarten, in ihrer Sicherheit gefährdet sind, und das mit Wissen der Spielplatz-Verantwortlichen Jürgen Flötgen (SPD), Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer.
(9. Januar 2006)
Am 10. November 2005 kam es zu einem Polizei-Einsatz im ALDI-Markt auf der Rolandstraße in Oberhausen. Mir liegt ein Augenzeugenbericht vor:
Polizeibeamte sollen auf zwei Männer eingeschlagen und eingetreten haben, die bereits mit Handschellen fixiert am Boden lagen. Ferner versprühten die Beamten so viel Reizgas, daß die Männer nach Atem rangen, als sie bereits bewegungsunfähig am Boden lagen. Einer der Geschädigten lief aus Luftnot blau an. Einer der Verletzten wurde in einen Streifenwagen hineingetreten.
Vor und in dem Polizeipräsidium (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) sollen die Mißhandlungen weitergegangen sein. Ein Geschädigter mußte sich infolgedessen einer Operation unterziehen: durch Tritte erlitt er einen Riß an der Wirbelsäule. Gegen mehrere Polizeibeamte und einen Polizeiarzt wurden Strafanzeigen erstattet.
Etliche Kunden, die bei ALDI einkauften, waren Zeuge der Abläufe. Die Lokalpresse schwieg den Vorfall tot.
(17. Dezember 2005)
Um den Spielplatzpaten für ihr "Engagement" zu danken, veranstaltet der Kinderpädagogische Dienst (Leiter: Jürgen Flötgen, SPD Sterkrade-Süd) alljährlich eine Feier mit Essen, Musik und Unterhaltungsprogramm. Im Jahre 2002 betrugen die Kosten
Bezug: Ratsinformationssystem OB: "6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses" auswählen, Tagesordnungspunkt Ö 2.2
(7. Dezember 2005)
Die Satzung für Spielplätze sei entsprechend dem Ratsbeschluß zur "Entbürokratisierung des Ortsrechts" von der Fachverwaltung (Flötgen, Worring, Hinkemeyer, Anm. des Autors) und der "Clearingstelle" überarbeitet worden, heißt es in der Beschlußvorlage B/14/0950-01 vom 22. November 2005.
Die erste Spielplatz-Satzung galt von 1991 bis 2002; die jetzige wird schon nach 3½ Jahren außer Kraft gesetzt. Dies als Entbürokratisierung zu bezeichnen, ist dreist – es scheint mir eher ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Bürokraten zu sein. Immerhin muß die Satzung durch fünf Gremien beraten werden. Wann folgt die nächste Satzung – in einem Jahr?
Zu den Änderungen: Die wichtigtuerische "Präambel" wurde gestrichen.Ansonsten wurde im wesentlichen Text hin- und hergeschoben, die Numerierung der Paragraphen geändert und Unterpunkte anders bezeichnet: Aus a), b), c),... wurde 1., 2., 3...
Die Nutzungszeiten wurden nicht angetastet.
Neu ist folgendes: Bolzplätze außerhalb von Wohngebieten dürfen nun auch offiziell von Jugendlichen und Erwachsenen über 16 Jahren benutzt werden.
Der Passus, daß ein Beschädiger von Spielgeräten schadenersatzpflichtig ist, wurde gestrichen.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung (Anlage zur obigen Beschlußvorlage) sehen Sie hier: Satzung2006AltNeu.pdf (Abschrift)
Bezug: Ratsinformationssystem OB: "6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses" auswählen, Tagesordnungspunkt Ö 3.2
(28. November 2005)
"Jetzt gilt Streupflicht für Hauseigentümer", tönte die Stadt Oberhausen im Wochen-Anzeiger vom 26. November 2005."Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr niederrieselt, muß unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigt werden." Heuchlerischer geht es nicht mehr: Die Stadt weist die Eigentümer auf Pflichten hin, die sie an ihren eigenen Grundstücken offensichtlich nicht einhält. Der Schnee, der am Morgen des 26. November auf dem Gehweg am Spielplatz Roßbachstraße (Eigentümer: Stadt Oberhausen) lag, war selbst am Abend noch nicht geräumt! Passanten hätten ausrutschen und sich verletzen können. Die Stadt Oberhausen hat offiziell die WBO GmbH mit dem Schneeräumen beauftragt. Wenn die beauftragte Firma diesem Auftrag nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, ist es selbstverständlich, daß der Auftraggeber (Stadt Oberhausen) selbst einspringen muß. Weder die verantwortlichen Spielplatzbetreiber (Jürgen Flötgen (SPD), Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer) noch die Spielplatzpaten ließen sich an der Gefahrenstelle blicken. (26. November 2005)
Bezüglich der von der Polizei abgelehnten Einsätze am Bolzplatz Vennepoth fand am 21. Oktober 2005 eine Besprechung im Polizeipräsidium Oberhausen statt. Leider komme ich erst jetzt dazu, davon zu berichten. Die Polizei sieht sich vorrangig für die Wahrung der Sicherheit und die Verfolgung und Verhütung von Straftaten zuständig. Mißachtungen der Nutzungszeiten und Altersbeschränkungen an Bolzplätzen seien Ordnungswidrigkeiten, für die originär (ursprünglich) das Ordnungsamt der Stadt Oberhausen zuständig sei. Das Ordnungsamt unterhalte einen Bereitschaftsdienst, der rund um die Uhr eingreifen könne. (Dies ist ein Sachverhalt, den die Stadt Oberhausen mir bisher erfolgreich verschwiegen hatte.) Darüber gebe es Absprachen und Vereinbarungen zwischen dem Polizeipräsidium und der Stadtverwaltung. Dem Polizeipräsidium liege stets eine Liste mit den Rufnummern der Bereitschaftsbeamten des Ordnungsamtes der Stadt Oberhausen vor. Bei Störungen am Bolzplatz sollten Bürger die Polizei unter dem Notruf 110 oder der Rufnummer 826-4051 anrufen und sich mit dem Dienstgruppenleiter verbinden lassen. Dieser entscheide dann, ob das Ordnungsamt oder die Polizei für diesen Einsatz zuständig sei. Falls das Ordnungsamt zuständig sei, werde es von der Polizei benachrichtigt, andernfalls komme die Polizei. Das vollständige Besprechungsprotokoll vom 21. Oktober 2005 finden Sie auf Seite 42 – 45 unter Dienstaufsichtsbeschwerden v. 21.03./09.04.2005. Auch bei den Ruhestörungen vom 20. März, 21. März und 9. April 2005, wo die Polizei die Einsätze ablehnte, sei das Ordnungsamt informiert worden, so teilt das Polizeipräsidium mit. Der Bereitschaftsdienst ließ sich jedoch nicht am Bolzplatz blicken. Daher werde ich die obigen Dienstaufsichtsbeschwerden an die Stadt Oberhausen weitergeben. (25. November 2005)
Das Haus von Familie G., Anwohner des Bolzplatzes Vennepoth, wurde in letzter Zeit mit Eiern beworfen. Die Attacken erfolgten in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2005 und in der Nacht von Samstag, den 5., auf Sonntag, den 6. November 2005. Wenn man darauf pocht, daß die Ruhezeiten am Bolzplatz eingehalten werden, so wie es die städtische Satzung bestimmt, muß man sich sein Haus offenbar besudeln lassen. Familie G. muß jeweils mit dem Putzeimer aufs Dach klettern. Die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann) ermittelt. Sehr geehrte Frau Maria Elisabeth Worring, Leiterin des Fachbereiches "Kindertageseinrichtungen, Kinderbüro, Kinderspielplätze": fällt das auch unter Ihren Begriff von "Toleranz und Augenmaß", die Sie ja allen Bolzplatz-Anwohnern abverlangen (siehe Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 19. April 2004)? (8. November 2005)
Wie die WAZ am 3. November 2005 berichtete, besichtigte die Interessengemeinschaft Königshardt kürzlich den Spiel- und Bolzplatz an der Elsternstraße. Polizei und Ordnungsamt sollen dort zukünftig mehr Streife gehen. Anwohner und Eltern hätten sich in letzter Zeit vermehrt über ältere Jugendliche beklagt, die sich den Spielplatz als Treffpunkt auserkoren hätten. Aus diesem Grund solle die Hecke beschnitten werden, um den Ort einsehbarer zu machen.
Das ist eine vernünftige Maßnahme: Warum sollte ein Kinderspielplatz auch nicht von der Straße einsehbar sein? Am Spielplatz Roßbachstraße dagegen blieben Hochbänke, die sich im Sichtschutz hinter Büschen befinden und als Jugendtreff dienen, auf Betreiben des Sozialpädagogen Olaf Hinkemeyer erhalten.Die Heranwachsenden, so Hinkemeyer, würden andernfalls die bereits vorhandenen (neun!) Parkbänke benutzen, die für die Eltern bestimmt sind, und ihre Schuhe auf die Sitzfläche stellen! (5. November 2005)
Allerheiligen gehört zu den "Stillen Feiertagen", worauf die Stadt Oberhausen alljährlich durch die Presse hinweisen läßt. Gar nicht still ging es jedoch am 1. November 2005 am Bolzplatz Vennepoth zu, wo Kinder das abgesperrte Gitter des Bolzplatzes überkletterten und gegen das Gitter ballerten. Familie G. rief die Polizei (Leiterin Heide Flachskampf-Hagemann). Diese verständigte den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes der Stadt Oberhausen. Es verhält sich nämlich so, daß die Stadt einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst unterhält, der für Verstöße gegen die Ruhezeiten an den Bolzplätzen zuständig ist (siehe oben). Wenige Minuten später wurde Familie G. von der Polizei zurückgerufen: Der Einsatz des städtischen Mitarbeiters werde sich verzögern, da er... aus Düsseldorf anreisen müsse! Falls dies in 45 Minuten nicht geschehen sei, solle Familie G. sich wieder bei der Polizei melden. Wir erstatteten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den diensthabenden Mitarbeiter des Bereitschaftsdienstes. Es ist nicht hinnehmbar, daß ein Mitarbeiter, der hier in Oberhausen Bereitschaft hat, sich in Düsseldorf aufhält, von wo aus er nur mit erheblicher Verzögerung tätig werden kann. (4. November 2005)
Die Bolzplatz-Verantwortlichen Jürgen Flötgen (SPD), Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer verlangen die Beseitigung gewisser Inhalte dieses Informationsportals. Mit vereinten Kräften haben sie den Schmachtendorfer Rechtsanwalt Jürgen Stank beauftragt, ihre Forderungen durchzusetzen. Flötgen, Worring und Hinkemeyer behaupten, sie sähen sich in ihren Persönlichkeitsrechten gestört. Offenbar meinen sie, weil sie sich nicht dafür interessieren, wie laut die Bolzplatz-Anwohner leben, dürften die Anwohner sich auch nicht dafür interessieren, wie ruhig die Bolzplatz-Betreiber wohnen. Die Klage wurde inzwischen beim Landgericht Duisburg eingereicht. Siehe Aufforderungsschreiben und Klage. Bemerkenswert ist, daß Hinkemeyer mir verbieten will, den Bolzplatz-Anwohnern den Stadtteil zu nennen, in dem er wohnt, den er selbst im April 2000 zigtausend Lesern der WAZ bekanntgegeben hat (zu diesem Artikel). (8. September 2005)
Bei der Polizei-Inspektion Süd (Friedensplatz) häuften sich seit dem Frühjahr 2005 Fälle, in denen Polizeibeamte Anwohnern die Hilfe am Bolzplatz verweigerten. Ich erstattete in drei Fällen Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Dienstaufsichtsbeschwerden vom 21.03./09.04.2005). Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann verstrickte sich in einen Widerspruch: Einerseits behauptete sie, die Polizei werde an Bolzplätzen tätig, andererseits nahm sie ihre Beamten in Schutz, die genau dieses Tätigwerden verweigert hatten. Um von den Hilfeverweigerungen aus dem Frühjahr 2005 abzulenken, verwies Flachskampf-Hagemann gar auf gelungene Einsätze aus vorigen Jahren! Die Beamten der Polizei-Inspektion Nord (Wilhelmplatz) schritten hingegen weiterhin am Bolzplatz Roßbachstraße ein. Die Leiter des Polizei-Inspektionen Nord und Süd, Werner Rachuba und Helmut Osthoff, haben sich noch nicht geäußert.
Um zu ermitteln, ob die Beamten einen plausiblen Grund für die Hilfeverweigerungen hatten oder ob sie aus reiner Willkür erfolgten, beantragte ich Einblick in die Einsatzprotokolle der Polizei (siehe Antrag auf Einsicht zu den Dienstaufsichtsbeschwerden). Frau Löffelmann von der Bezirksregierung Düsseldorf behauptet, damit wolle ich die Polizei nur von ihren "eigentlichen Aufgaben" abhalten. Das ist eine sonderbare Logik: Wenn ich aufkläre, warum die Polizei ihren Aufgaben (Hilfe am Bolzplatz!) nicht nachkommt, dann halte ich sie von ihren Aufgaben ab. (2. September 2005)
Der Spiel- und Bolzplatz Kopernikusstraße wird noch im Herbst 2005 vollständig neu gebaut. Dort gelten zur Zeit – verglichen mit den übrigen Oberhausener Bolzplätzen – anwohnerschonendere Nutzungszeiten. An allen anderen Bolzplätzen wurden die Nutzungszeiten 2002 bis 20 Uhr ausgedehnt (einschließlich samstags) (siehe Flugblatt 1). Es ist denkbar, daß die Stadt Oberhausen die Modernisierung des Bolzgitters zum Vorwand nehmen wird, die Nutzungszeiten auch an der Kopernikusstraße zu verlängern. Auf meine Nachfrage konnte mir die Stadt Oberhausen noch nichts Konkretes mitteilen: Erst kurz vor Baubeginn will man sich zu den Nutzungszeiten äußern (siehe Flugblatt Kopernikusstraße, S. 5). Wir informieren die Anwohner des Bolzplatzes. (28. August 2005)
Die Sanierung des Bolzplatzes an der Hartmannstraße ist fast vollendet. Obwohl im Hinterland mehrere Hektar Brachland zur Verfügung standen, wurde der Bolzplatz direkt im Wohngebiet neu aufgebaut (siehe Flugblatt Hartmann-/Hohe Straße). Der Dauerbeschallung der Anwohner der Hartmannstraße und des Storchenrings steht nichts mehr entgegen. "Sanierung" ist bekanntlich lateinisch und bedeutet "Gesundung, Heilung". Der Bolzplatz ist nun also wieder heil, und die Anwohner werden umso kränker sein. (11. Juni 2005)
Am Bolzplatz Vennepoth wurde im April 2005 eine verschließbare Tür installiert. Am Vennepoth wurde in den vergangenen Jahren immer wieder außerhalb der Nutzungszeiten gebolzt, auch bis Mitternacht. Nachdem die Tür mehrere Wochen offenstand, war sie ab dem 8. Mai 2005 plötzlich andauernd verschlossen. Auch werktags, zu den Spielzeiten, wurde die Tür nicht aufgesperrt.
Die Ursache ist unbekannt, da die Spielplatz-Verantwortlichen der Stadt Oberhausen (Apostolos Tsalastras (SPD), Jürgen Flötgen (SPD), Marlies Worring und Olaf Hinkemeyer) den Anwohnern – wie gewohnt – keine Informationen gaben. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mußten eine Zeitlang den Umweg über das Ballfanggitter wählen, was allerdings eine vernachlässigbare Hürde war.
Am 1. Juni war die Tür wieder ausgebaut, am 4. Juni 2005 war sie wieder da, mit einer neuen Querstrebe versehen. Wurde Sabotage geübt und die Tür zerstört, so daß eine Reparatur vor Ort nicht möglich war? (4. Juni 2005)
Ein Haufen Bälle, die das Ballfanggitter am Bolzplatz Vennepoth überflogen und im Garten der Familie G. landeten, liegen seit Monaten zur Abholung bereit. Das Dezernat 3 für Jugend, Gesundheit, Soziales und Sport unter Leitung von Apostolos Tsalastras (SPD) weigert sich, die Bälle entgegenzunehmen und ihren Eigentümern auszuhändigen. Per Brief vom 15. März 2005 (siehe Dienstaufsichtsbeschwerde vom 17.01.2005, Seite 6), per E-Mail vom 7. April 2005 und erneuter E-Mail vom 19. April 2005 wurden dem Leiter des Dezernats 3, Apostolos Tsalastras, Termine angeboten, um die Bälle abholen zu lassen. Reaktion: keine. Allein aus Kalenderwoche 15 stehen sechs Bälle zur Abholung bereit, wie Herr G. mitteilt. Den Dezernenten Tsalastras kümmert es offensichtlich nicht, ob die Spieler ihr Eigentum wiedererlangen. (15. Mai 2005)
Am Abend des Karfreitags, 25. März 2005, klingelte es kurz vor Mitternacht . Ich ging in den Hausflur und schaltete das Minutenlicht ein. Ein Mann rief von draußen: "Hallo?" Als ich die Klinke hinunterdrückte, trat der Mann mit voller Wucht vor die Glasscheibe. Die Tür schoß mir entgegen. Glücklicherweise prallte der Metallrahmen an meinem Oberarm ab. Dadurch wurde verhindert, daß die Glasscheibe auf meinem Kopf zersplitterte. Unter dem Hemdärmel erlitt ich eine Prellung und Hautabschürfung (rechtes Bild).
Zwei Männer mit Kapuzen liefen weg. Die beiden Täter hatten offenbar vor der Haustür gewartet, bis sich meine Silhouette im erleuchteten Flur durch die Glasscheibe abzeichnete. Ihr Ziel war es, die Tür erst in dem Moment zu zerschmettern, wo ich dahinter stand. Die Glassplitter sollten auf mein Gesicht und meinen Körper prasseln. Dies wurde nur dadurch vereitelt, daß ein Drahtgeflecht in die Scheibe eingelegt ist. Ich erstattete Anzeige wegen vollendeter leichter Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Die Polizei Oberhausen und die Staatsanwaltschaft Duisburg taten den Anschlag und die Körperverletzung als "Sachbeschädigung" ab. (29. März 2005)