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Ortstermin am 26. Februar 2009

Dauer: 10:00 – 12:30

Anwesend:

Herr Bomanns und Herr Geiselbacher trafen um 9:50 auf dem Kinderspielplatz ein. Hier trafen sie Frau Kohlhaas, Herrn Breuer und Frau Cha an, die in der Nähe der Tür des Bolzplatzes standen. Die Tür war abgeschlossen, obwohl sie am selben Morgen um 8:00 Uhr offen gewesen war. Herr Bomanns war um 8:00 auf dem Spielplatz gewesen.

Die Berichterstatterin, Richterin Schulz-Nagel vom Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25. Kammer, traf ein und nahm auf, wer anwesend war. Sie fragte Herrn Geiselbacher, ob er geladen worden sei. Das verneinte Herr Geiselbacher. Richterin Schulz-Nagel erklärte, daß ein Ortstermin keine öffentliche Veranstaltung sei. (Anm.des Verf.: Das stimmt überhaupt nicht. Nach § 219 ZPO sind Ortstermine nichts anderes als Gerichtstermine, die nicht im Gerichtsgebäude stattfinden. Siehe z. B. Hamburger Abendblatt vom 14. Juni 2006: "Erst das Gericht stoppt den aufgeregten Advokaten, macht ihm klar, daß Prozesse, Ortstermine öffentlich sind.").

Die Richterin war aber mit der Teilnahme Herrn Geiselbachers einverstanden. Herr Reuter hatte Bedenken, weil wir Herrn Geiselbacher evtl. noch als Zeugen brauchen würden. Daraufhin entfernte sich Herr Geiselbacher.

Zumindest Herr Weishaupt und die Richterin kannten sich schon von ähnlichen Zusammenkünften, denn als (zu einem späteren Zeitpunkt) die Rede auf das Wetter kam, bemerkte Frau Schulz-Nagel: "Ich mache meine Ortstermine immer im Winter, und ich habe immer Glück mit dem Wetter, nicht wahr, Herr Weishaupt?"

Es wurde zuallererst festgehalten, daß die Vogelnestschaukel am vorigen Tag abmontiert worden war. Herr Weishaupt und Herr Flemm erklärten, die Schaukel sei aus Sicherheitsgründen abmontiert worden, weil der obere Balken morsch sei. Es wurde ferner festgestellt, daß der Bolzplatz bei der Ankunft von Herrn Geiselbacher und Herrn Bomanns um zehn Uhr verschlossen gewesen war, während Herr Bomanns am selben Morgen um acht Uhr festgestellt hatte, daß der Bolzplatz offen war. Es wurde spekuliert, die WBO bzw. OGM könnte heute morgen noch einmal auf den Platz gekommen sein, nachdem sie gestern den ganzen Platz gereinigt hatte, und den Bolzplatz geöffnet haben.

Das Schild mit den Nutzungszeiten des Bolzplatzes wurde inspiziert und der Text auf Band aufgenommen. Herr Bomanns wies darauf hin, daß es kein Schild mit den Nutzungszeiten des normalen Spielplatzes gebe.

Der Bolzplatz und die Tore wurden von den Mitarbeitern des Bauamtes vermessen. Der Bolzplatz wurde mit 14,1 m * 25,5 m vermessen. Die Tore wurden mit 1,92 * 3,15 m vermessen. Die Höhe des Gitters wurde auf 4 bzw. 6 m geschätzt. Die Höhe von 6 m ist an der östlichen Seite und von dort ca. 2 m weit an der nördlichen und südlichen Begrenzung vorhanden.

Die Dämmung des Gitters wurde inspiziert und fotografiert. Eine Dämmung ist nur im Bereich der Tore vorhanden. Herr Bomanns und Herr Geiselbacher gaben einige Schüsse auf gedämmte und nicht gedämmte Bereiche ab. Der Unterschied ist hörbar. Auf die Frage der Richterin Schulz-Nagel, warum das Gitter nur im Bereich der Tore gedämmt sei, antwortete Herr Flemm, Kinder schössen ausschließlich auf die Tore. Herr Bomanns bemerkte dagegen, daß ebensogut in Nord-Süd-Richtung im Gitter gespielt werden könne und daß Bolzen nach der Definition regelloses Fußballspielen sei.

Sodann ging man zum Ersatz-Spielfeld. Die Höhe unseres Zaunes schätzte Richterin Schulz-Nagel auf 1,9 m. Herr Reuter bemerkte, daß das Gelände in Richtung Zaun abfiel; der Zaune stehe also weniger als 1,9 m hoch. Die Richterin schätzte den Unterschied auf 0,2 m. Alle Anwesenden konnten sich davon überzeugen, daß die Zaunelemente im Bereich des Ersatz-Spielfeldes bereits ausgetauscht worden waren. Die Richterin fragte, wer den Zaun ursprünglich installiert habe. Herr Bomanns erklärte, seine Mutter habe das Material gekauft und die Stadt Oberhausen habe den Zaun von ihren Arbeitskräften aufbauen lassen.

Die Tischtennisplatten wurden erfaßt. Die Jugendbänke wurden erfaßt. Auf die Frage der Richterin Schulz-Nagel, warum überhaupt Jugendbänke vorhanden seien, antwortete Frau Kohlhaas, daß diese Bänke für Jugendliche cooler seien als normale Parkbänke. Herr Bomanns führte an, daß Herr Hinkemeyer seinerzeit die Jugendbänke erhalten habe, damit sich die Jugendlichen nicht auf die Rückenlehne der normalen Parkbänke setzten und ihre Füße auf die Sitzfläche stellten.

Das Ersatzspielfeld wurde nicht vermessen.

Der Metallcontainer wurde betrachtet. Herr Bomanns erklärte, daß hinter diesem Container die Damentoilette sei, wenn sich die Jugendlichen versammelten, und daß man dann dort feuchte Flecken und Tücher finden könne. Die Herrentoilette sei in der südwestlichen Ecke des Bolzplatzes an unserem Gartenzaun. Die Richterin nahm das zu Protokoll.

Die Hochbeete und die darauf befindlichen Büsche wurden erfaßt, es wurde festgestellt, daß die Büsche frisch beschnitten waren.

Frau Kohlhaas erklärte, die Wasserpumpe sei zur Zeit saisonbedingt abgebaut. Sie werde aber im Frühjahr wieder installiert. Die Spielplatzpaten hätten sich bereit erklärt, den Pumpenschwengel abends abzumontieren, so daß man die Pumpe nicht mehr benutzen könne. Herr Bomanns gab zu bedenken, daß die Spielplatzpaten sich niemals an ihre Zusagen hielten und übernommenen Aufgaben niemals nachgingen. Sie führten ja auch nicht den Schließdienst des Bolzplatzes aus. Er habe auch eine Zeugin von einem anderen Spielplatz in Oberhausen (nämlich dem Spielplatz an der Ackerfeldstraße), wo die Spielplatzpaten ebenfalls die Aufgabe übernommen hätten, den Pumpenschwengel allabendlich abzumontieren, dieser Pflicht aber tatsächlich nicht nachkämen.

Nachtrag vom 2. Juni 2009: Die Wasserpumpe ist seit dem 6. Mai 2009 wieder installiert. Der Pumpenschwengel ist allerdings gar nicht abnehmbar. Die Pumpe weist keinerlei Vorrichtung auf, die es ermöglichen könnte, die Pumpe zum Ende der Benutzungszeit außer Betrieb zu nehmen. Es ist also technisch gar nicht möglich, daß die Spielplatzpaten die Pumpe abends abschalten, und sei es auch nur die ersten drei Tage, wie an der Ackerfeldstraße. Die Stadt Oberhausen betreibt also keinen besonderen Aufwand, um der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf etwas vorzuschwindeln.

Sodann begab man sich zur Holzhütte, Herr Bomanns wies auf die Aufschriften hin und darauf, daß sie z. T. in englischer Sprache waren, "I love ...". Richterin Schulz-Nagel erkannte, daß die Aufschriften offenbar nicht von Kindern, sondern von Heranwachsenden stammten.

Richterin Schulz-Nagel kam noch einmal auf den Bolzplatz zu sprechen und fragte die Vertreter der Stadt Oberhausen, warum das Gitter nicht rundum gedämmt sei, das sei auf anderen Bolzplätzen üblich bzw. Stand der Technik. Frau Kohlhaas erklärte, das seien Kostengründe. Die Richterin fragte, warum hinter den Toren keine Ballfangnetze angebracht seien, damit die Bälle nicht ungebremst auf das Fanggitter prallen. Herr Breuer antwortete, man habe die Erfahrung gemacht, daß die Ballfangnetze sehr schnell demoliert würden.

Richterin Schulz-Nagel sprach die von den Klägern eingereichten Videofilme an. Es sei wirklich schlimm, was sie da gesehen habe: z. B. ein junger Mann, der eine leere Flasche in hohem Bogen wegschleudert und auf dem Spielplatz zersplittern läßt, dies sei auch eine Gefahr für Kinder. Auf diesem Platz finde offenbar tatsächlich Mißbrauch statt. Ob die Stadt Oberhausen möglicherweise mehr Kontrollen durch ihren Ordnungsdienst ausführen lassen könne? Man müsse auch mal ein Bußgeld verhängen, wenn junge Erwachsene auf dem Spielplatz randalieren, solch eine Sanktion sei den Heranwachsenden auch eine Lehre. Wenn sich eine Clique auf dem Spielplatz festsetze, müsse man sofort dagegen vorgehen, sonst sagten sich die Jugendlichen: hier unternimmt ja keiner etwas. Die Richterin fragte Frau Kohlhaas, ob sie die Videofilme gesehen habe. Frau Kohlhaas verneinte. Ihr liege keine CD mit Videofilmen vor. Die Richterin kündigte an, sie werde ihr gleich eine CD übergeben.

Herr Bomanns erklärte, daß er die letzte Routinekontrolle des Ordnungsamtes 2003 festgestellt habe. Diese angeblichen Kontrollen seien nirgendwo dokumentiert. Der Ordnungsdienst rücke nicht aus. Das Polizeipräsidium habe erklärt, es sei nur für Straftaten, aber nicht für die Öffentliche Ordnung und Ruhestörungen zuständig. Es gebe eine Rufbereitschaft bei der Stadt Oberhausen, die 24 Std. täglich erreichbar sei. Herr Weishaupt bestätigte die Existenz der Rufbereitschaft. Herr Bomanns erklärte, die Anwohner könnten bei der Polizei anrufen, und diese verständige dann den diensthabenden Beamten der Rufbereitschaft telefonisch. Diese Beamten rückten aber nicht aus. Dagegen habe Herr Bomanns bereits Dienstaufsichtsbeschwerden erstattet, die der Oberbürgermeister abgewiesen habe. Die Beamten des Ordnungsamtes hätten also das Recht, nicht auszurücken, obwohl sie dafür zuständig seien.

Herr Bomanns erklärte, daß durch seine Umgestaltungspläne der Spielplatz so gestaltet werden könne, daß er keine Jugendlichen anziehe. Ständig die Polizei zu rufen, sei für ihn keine Lösung. Jeder könne sich denken, daß die Familie Bomanns die Polizei gerufen habe. Auf ihn sei schon ein Anschlag verübt worden. Man habe nachts bei ihm angeklingelt. Als er die Haustür öffnete, habe man sie ihm entgegengetreten, damit sie auf seinem Körper zersplitterte.

Richterin Schulz-Nagel fragte, ob die Stadt Oberhausen nicht wenigstens die Jugendbänke entfernen könne, um den Klägern entgegenzukommen, weil in diesem Bereich hauptsächlich die Störungen stattfänden, die auf den Videos zu sehen seien. Das sei allerdings nicht Teil dieses Verfahrens. Die Vertreter der Stadt Oberhausen wollten sich zu diesem Vorschlag nicht abschließend äußern. Sie hätten ja schließlich bereits zwei der vier Jugendbänke abgebaut.

Frau Kohlhaas ergänzte, wenn die Jugendbänke entfernt würden, würde im Ersatzspielfeld noch mehr Freiraum zum Fußballspielen zur Verfügung stehen. Herr Bomanns hielt dem entgegen, daß in diesem Bereich sanft geschwungene Erdhügel aufgeschüttet werden sollten, um das Bolzen in diesem Bereich einzudämmen.

Sodann begab sich die Gruppe in den Garten des Hauses Roßbachstraße 15. Richterin Schulz-Nagel machte Fotos von den Fenstern, zählte die Wohneinheiten und die Geschosse. Sie erkundigte sich, welche Zimmer hinter welchen Fenster lägen. Eine Waschküche und ein Gartenschuppen wurden aufgenommen.

Die Gruppe schritt langsam durch den Garten weiter. Herrn Bomanns fiel auf, daß Richterin Schulz-Nagel und Frau Kohlhaas zurückgeblieben waren. Sie standen unter der Tanne und waren in ein Zwiegespräch vertieft. Herr Bomanns ging so unauffällig wie möglich zurück, um noch etwas von dem Gesprächsinhalt mitzubekommen. Als er in Hörweite war, sagte die Richterin zu Frau Kohlhaas: "Warten Sie mal, das regeln wir gleich alles." Damit schlossen sich die beiden Damen wieder den restlichen Personen an.

Die Rückseite des Anbaus des Hauses Roßbachstraße 13 ist von diesem Garten aus sichtbar. Die Richterin erkundigte sich, was in dem Anbau untergebracht sei.

Man ging durch ein weiteres Tor in den Garten der Roßbachstraße 13. Dieser grenzt ebenso wie der Garten der Roßbachstraße 15 direkt an den Spielplatz an.

Richterin Schulz-Nagel fragte Herrn Bomanns, wo er seine Lärmmessung durchgeführt habe. Herr Bomanns zeigte den Anwesenden eine Luke in der Wand des Gartenschuppens der Roßbachstraße 15, wo er das Schallpegelmeßgerät aufgestellt hatte. Herr Weishaupt erklärte, das sei nicht notwendigerweise normgerecht gewesen.

Richterin Schulz-Nagel erklärte, sie habe mit dem Berichterstatter der 4. Kammer ihres Gerichtes telefoniert. In dem Fall des Urteils 4 K 3384/02, auf das wir uns berufen hätten, seien zwei Bolzplätze mit einer Größe von ca. 30 m * 35 m vorhanden gewesen. Dies sei fast dreimal so groß wie an der Roßbachstraße.

(Anm. des Verfassers: In dem Verfahren 4 K 3384/02 ging es um zwei benachbarte Bolzplätze an der Feuerdornstraße. Wir sahen die Akte dieses Verfahrens ein. Der nördliche Bolzplatz an der Feuerdornstraße maß 29,4 * 19,6 m und der südliche 24,0 * 16,7 m. Bei uns an der Roßbachstraße sind es 25,5 * 14,1 m. Damit sind die Plätze an der Feuerdornstraße durchaus mit unserem Platz vergleichbar. An der Feuerdornstraße mußten beide Bolzplätze geschlossen werden. Es blieb nicht etwa einer von ihnen erhalten. Wenn ein Platz dieser Dimension an der Roßbachstraße erhalten bleibt, hätte ich erwartet, daß auch an der Feuerdornstraße zumindest der kleinere Platz fortbestehen durfte, und wenn an der Feuerdornstraße nicht einer der beiden Plätze erhalten blieb, wäre die logische Folge, daß auch an der Roßbachstraße der eine vorhandene Platz nicht erhalten bleibt.)

Wilhelm-Hartmut Weishaupt vom Bauamt hielt die ganze Zeit seine Grundkarte in der Hand. Alles, was er um sich herum sah, glich er mit seinem Plan ab. Plötzlich sah er die weiße Außenwand eines gemauerten Schuppens, dessen Existenz er sich offenbar nicht erklären konnte. Er fragte Herrn Bomanns nach dem Ursprung und der Daseinsberechtigung des Gebäudes. Herr Weishaupt hatte die Hecke vor dem Schuppen übersehen. Herr Bomanns erklärte ihm, daß dieses Gebäude nicht zum Grundstück der Familie Bomanns gehöre. Das Gebäude steht auf dem Grundstück der Nachbarn.

Die Richterin wollte nun den Garten durch einen Durchgang verlassen und einen entfernteren Grundstücksteil besichtigen, wo nur Lager und Garagen sind. Hiermit war Herr Bomanns nicht einverstanden, da für diesen Bereich und die Wohnung seiner Mutter keine Lärmimmissionen geltend gemacht würden. Es gehe schließlich um die Nutzung der Gärten der beiden Grundstücke, und die Gärten hatten sie ja jetzt ausreichend besichtigt.

Sodann begab sich die Gruppe zurück zum Gehweg der Roßbachstraße. Das Schild am Eingang des Spielplatzes wurde inspiziert und beschrieben. Es enthält nur Piktogramme. Auf die Frage der Richterin, warum kein Text mit den Nutzungszeiten und Altersbeschränkungen enthalten sei, antwortete Frau Kohlhaas, das sei eine "politische Entscheidung" gewesen, diese Schilder seien kindgemäßer.

(Anm. des Verfassers: In der Beschlußvorlage Nr. B/98/2804 steht, daß die Verwaltung (also das Kinderbüro unter dem damaligen Leiter Olaf Hinkemeyer) dem Jugendhilfeausschuß 1998 vorgeschlagen hatte, neue Spielplatzschilder zu beschaffen und statt der bisherigen Texttafeln nur noch Piktogramme zu verwenden. Der Vorschlag, die Texttafeln abzuschaffen, ging also von der Verwaltung und nicht von der Politik aus.)

Auf die Frage, warum man kein zusätzliches Schild mit den Nutzungszeiten und Altersbeschränkungen anbringen wolle, antwortete Herr Breuer, das sei eine Kostenfrage. Er könne zwar eine plastifizierte Folie anbringen, aber für ein Schild sei möglicherweise kein Geld vorhanden. Die Nutzungszeiten ergäben sich halt einfach aus der Satzung und seien Ortsrecht. Die Satzung könne man im Internet abrufen. Herr Bomanns gab zu bedenken, daß eine plastifizierte Folie in kurzer Zeit abgerissen würde. Das konnte Richterin Schulz-Nagel nachvollziehen. Sie sagte, daß das Schild am Bolzplatz sicher nicht ohne Grund so hoch angebracht worden sei.

Herr Bomanns erklärte, wenn er die Polizei rufe, fragten die Beamten: "Wo stehen denn hier die Nutzungszeiten?" Die Beamten könnten dann nicht im Internet nachsehen. Er könne auch nicht immer die Satzung ausdrucken und damit auf den Spielplatz laufen.

Frau Kohlhaas bekam von Richterin Schulz-Nagel eine CD mit Fotos und Videofilmen über den Mißbrauch des Spiel- und Bolzplatzes ausgehändigt.

Richterin Schulz-Nagel setzte eine Frist bis zum 09.03.2009 für weiteres Vorbringen.

Termin der mündlichen Verhandlung wurde festgesetzt auf den 23.03.2009, 13:15 Uhr. Die Beteiligten würden keine besondere Ladung mehr erhalten, da der Termin im Bericht über den Ortstermin stehen werde.

Frau Kohlhaas erklärte für den Beklagten, daß dieser mit dem schriftlichen Verfahren einverstanden sei.

Richterin Schulz-Nagel bat die Kläger, bis zum Montag, 02.03.2009, mitzuteilen, ob sie ebenfalls mit dem schriftlichen Verfahren einverstanden seien. Herr Reuter fand diese Frist sehr kurz. (Zur Erinnerung: Es war Donnerstag, der 26.02., und die Frist sollte am folgenden Montag ablaufen!) Rechtsanwalt Reuter wolle sich trotzdem darum bemühen. Wenn die Kläger nichts Gegenteiliges mitteilen, findet die mündliche Verhandlung am 23.03.2009 statt.

Verfasser: Alfred Bomanns


Letzte Änderung: 7. Juni 2009


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