Olaf Hinkemeyer war bis zum 30. November 2007 der Leiter des Kinderbüros der Stadt Oberhausen. Er unterstand zuletzt Herrn Klaus Gohlke und Frau Maria Elisabeth Worring. Der folgende Artikel bezieht sich ungefähr auf den Zeitraum von 2000 bis 2008.
Olaf Hinkemeyer war verheiratet. Seine Frau war ebenfalls Mitarbeiter im Kinderpädagogischen Dienst der Stadt Oberhausen. Mit seiner Familie lebte er in einer Oase der Ruhe im Stadtteil Schmachtendorf.
Das Kinderbüro ist für die Planung und den Betrieb der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze, den Verleih von Spielmaterial und für Spielplatz-Patenschaften zuständig. Eine wichtige Rolle nimmt ferner die Beteiligung von Kindern beim Entwurf der Spielplätze ein. Olaf Hinkemeyer ist der hauptsächliche Spielplatz-Planer und -Ansprechpartner und "Oberhausens Spielplatzgestalter Nummer 1" (WAZ vom 24. Mai 2000).
Olaf Hinkemeyer studierte Sozialpädagogik in Essen und Düsseldorf. Er bezeichnete sich als "Anwalt für den Nachwuchs" (WAZ vom 27. April 2000). Er findet, Kinder seien "sehr vielen Regularien in der Gesellschaft ausgesetzt" und da sei es "unbedingt notwendig, sich mehr für ihre Belange einzusetzen" (NRZ vom 21. September 2003). Hinkemeyer nahm aus seiner persönlichen Sicht ein Ungleichgewicht wahr und fühlte sich dazu berufen, dieses auszugleichen.
Offiziell war das Kinderbüro ebenfalls Ansprechpartner für die Anwohner der Spiel- und Bolzplätze. Jedenfalls gab es keine andere Stelle bei der Stadt Oberhausen, die sich mit Anregungen oder Beschwerden der Anlieger befaßte. Alle Anfragen und Forderungen der Anwohner gelangten immer wieder in die Kompetenz des Herrn Hinkemeyer, der sie natürlich aufgrund seines Selbstbildes als "Anwalt für den Nachwuchs" nicht ernstnahm.
Im Jahre 2002 wurden die Nutzungszeiten der Spiel- und Bolzplätze der Stadt Oberhausen um je eine Stunde in den Abend hinein verlängert. Diese Änderung ging von Olaf Hinkemeyer aus und wurde vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen. Als wir die Anwohner der Spiel- und Bolzplätze wahrheitsgemäß darüber informierten (siehe Flugblatt 1), wollte Olaf Hinkemeyer uns dies gegen Androhung einer Geldstrafe von 8.000 € untersagen lassen (siehe Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung). Das Amtsgericht Oberhausen wies den Antrag Hinkemeyers als unbegründet ab.
In seinem Antrag an das Amtsgericht Oberhausen wollte Hinkemeyer keine konkreten Fakten offenlegen. Statt dessen berief er sich auf sein "Dienstgeheimnis". Der Richter am Amtsgericht Oberhausen war ganz perplex über so viel Verschwiegenheit und fragte Rechtsanwalt Tilo Marzotko mit einem Augenzwinkern: "Ach, und das ist etwas ganz Erhabenes, dieses Dienstgeheimnis?" Hinkemeyer ließ außer acht, daß Transparenz und Offenheit in unsere Verwaltung einkehren sollen. Transparency International Deutschland erklärt dazu: "Das Informationsfreiheitsgesetz kehrt damit das bisher gültige Rechtsprinzip der 'Amtsverschwiegenheit' um: Statt vom Prinzip der Geheimhaltung wird vom Prinzip der Öffentlichkeit ausgegangen." (Zu diesem Artikel)
Das Domizil der Familie Hinkemeyer. Der hinter dem Haus liegende Garten ist absolut lärm- und sichtgeschützt. |
Hinkemeyer läßt sich abends niemals persönlich auf den Spiel- und Bolzplätzen blicken, wenn es zu Interessenkonflikten zwischen Anwohnern und Heranwachsenden oder Erwachsenen kommt, die sich bis in die Nacht hinein auf den Bolzplätzen aufhalten und sich lautstark gebärden.Obwohl er als Diplom-Sozialpädagoge bei den jungen Leuten den richtigen Ton treffen müßte, fühlt er sich nicht zuständig, sondern gibt den Anwohnern Anleitungen, wie sie mit den Heranwachsenden "ins Gespräch kommen" könnten.
Auf meine Frage, warum Hinkemeyer nicht selbst den Schließdienst auf dem Bolzplatz Roßbachstraße versieht, wie er es von den Anwohnern erwartet, habe ich bis heute noch keine Antwort von der Verwaltung (siehe Seite 8 unter Dienstaufsichtsbeschwerde vom 26. April 2004).
Eine Formel, die Olaf Hinkemeyer stets im Munde führt, ist die "Änderung des Freizeitverhaltens von Kindern und Jugendlichen" (ÄFKJ). Die ÄFKJ führt Olaf Hinkemeyer immer wieder zur Rechtfertigung der Ausdehnung der Nutzungszeiten ins Feld, ohne diesen Begriff auch nur ein einziges Mal zu definieren (siehe Zitate). Wäre es nicht für Laien interessant zu erfahren, in welcher Weise sich das Freizeitverhalten geändert hat? Es ist klar, daß es keinen Sinn macht, von einer Änderung des Leseverhaltens oder des Eßverhaltens zu sprechen, wenn man nicht dazusagt, was die Leute neuerdings beim Lesen oder beim Essen anders machen. Als Anwohner haben Sie indessen offenbar keinerlei Anrecht darauf, Ihr Freizeitverhalten zu ändern oder auch nur Ihr gewohntes Verhalten beizubehalten, wenn Ihre Ruhezeiten beschnitten werden.
Als im Sommer 2004 der Schließdienst auf dem Bolzplatz Roßbachstraße unterblieb, sorgte Hinkemeyer nicht für Klärung. Als ich anfragte, ob er den Schließdienst für nebensächlich halte, wies er meine Annahme "entschieden zurück". Er beteuerte, er habe die Ordnungskräfte nun beauftragt, ihm "punktuell Rückmeldung über die Schließ- und Öffnungszeiten des Ballspielplatzes zu geben" (S. 1 unter Antrag auf Einsicht vom 8. November 2005). Vier Monate später erfuhr ich: Es lagen Hinkemeyer keine Aufzeichnungen über die Schließ- und Öffnungszeiten vor (S. 4 unter Antrag auf Einsicht vom 8. November 2005). Es sei "rechtlich unerheblich, ob der Bolzplatz außerhalb der Nutzungszeiten verschlossen ist oder nicht", teilte mir der damalige Dezernent Apostolos Tsalastras mit.
Und wer sind die genannten Ordnungskräfte, die Olaf Hinkemeyer angeblich beauftragt hatte? Das sind die Mitarbeiter des Josef Roguski, denn Roguski ist der Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes. Hinkemeyer und Roguski gehören getrennten Dezernaten an. Ich erkundigte mich bei Roguski:
Herr Roguski sagte mir im Telefongespräch vom 2. März 2005, mit Herrn Hinkemeyer seien keine Kontrollen der Öffnungs- und Schließzeiten des Bolzplatzes vereinbart worden. Diesen Auftrag würde seine Dienststelle auch gar nicht annehmen. Dafür sei sie nicht zuständig. Die Öffnungs- und Schließzeiten solle der Kinderpädagogische Dienst (also Hinkemeyers Dienststelle) selber kontrollieren. Roguski fügte hinzu, er pflege regelmäßige Besprechungen mit Olaf Hinkemeyer zum Thema der Spiel- und Bolzplätze. (Zeuge: Herr Josef Roguski, Stadt Oberhausen, Fachbereich 2.4.10)
Olaf Hinkemeyer gaukelte uns also vor, er habe die Ordnungskräfte des Herrn Roguski beauftragt. Und was sagte Josef Roguski dazu? Er versicherte mir, daß seine Ordnungskräfte diesen Auftrag niemals erhalten hätten und auch gar nicht annehmen würden. Da Hinkemeyer und Roguski sich regelmäßig besprechen, wußte Hinkemeyer auch ganz genau, daß die Ordnungskräfte des Herrn Roguski nie und nimmer die Schließzeiten kontrollieren, d. h.: er sagte wissentlich die Unwahrheit.
Da meine diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11. März 2005 von allen Vorgesetzten (Klaus Wehling, Reinhard Frind, Apostolos Tsalastras, Jürgen Flötgen (SPD), Klaus Gohlke) zurückgewiesen wurde, darf Olaf Hinkemeyer den Bürgern weiterhin die Unwahrheit sagen. Er erhielt von seinen Vorgesetzten nicht weniger als die offizielle Lizenz zum Lügen.
Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14. August 2004 wegen der Nichtausführung des Schließdienstes wollte Olaf Hinkemeyer – statt eines Vorgesetzten, wie es üblich ist – kurzerhand selbst bearbeiten: Hinkemeyer beurteilte Hinkemeyer. Er übte über sich selbst die Dienstaufsicht aus. Als ich dies bei der Stadt Oberhausen bemängelte, legte Hinkemeyer seinem Vorgesetzten Jürgen Flötgen (SPD) eine von ihm selbst verfaßte Stellungnahme vor, die Flötgen (SPD) bereitwillig abzeichnete, statt sich selbst zu den Vorgängen zu äußern (siehe Seite 4 – 10 unter Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14. August 2004). Insgesamt mußte ich mich sechs Monate gedulden, bis mir zum erstenmal die Stellungnahme eines Vorgesetzten vorlag.
Bei einer Ortsbesichtigung am 9. September 2003 schlug ein Anwohner vor, ein Schild mit den Nutzungszeiten des Kinderspielplatzes aufzustellen, was Herr Hinkemeyer zusagte. Nach langem Hin und Her erfuhren wir:
"Ihrem Wunsch, ein Spielplatzschild am Eingang des Spielplatzes mit den Nutzungszeiten zu installieren, kann ich nicht entsprechen. Der Jugendhilfeausschuß beschloß im Jahre 1999, alle Oberhausener Kinderspielplätze mit einem einheitlichen Schild zu versehen, wobei die Piktogramme auf bestimmte Ge- und Verbote verweisen." (Schreiben vom 1. April 2004, Bearbeiter: Olaf Hinkemeyer; die Unterstreichung habe ich hinzugefügt)
In der zugrundeliegenden Beschlußvorlage Nr. B/98/2804 steht, daß die Verwaltung (Hinkemeyers Dienststelle) dem Jugendhilfeausschuß 1998 vorgeschlagen hatte, neue Spielplatzschilder zu beschaffen und statt der bisherigen Texttafeln nur noch Piktogramme (Bilder) zu verwenden. Hinkemeyer tat so, als habe der Jugendhilfeausschuß ein Verbot erlassen (Texttafeln aufzustellen), dem er sich fügen müsse, obwohl dieses Verbot von seiner eigenen Dienststelle ausgegangen und dem Jugendhilfeausschuß vorgelegt worden war.
In der Neuen Ruhr-Zeitung (NRZ) vom 5. September 2002 heißt es hingegen: "'Das Ballspielen ist gestattet' steht ... ausdrücklich auf einem Schild vor dem Spielplatz an der Tüsselstraße." Dort stand also eine Texttafel – drei Jahre nach dem Beschluß des Jugendhilfeausschusses. Hinkemeyer weicht also von seinen eigenen Regeln ab, wenn es ihm geboten erscheint. Vorschriften sind offenbar nur dann gut, wenn sie andere betreffen.
Der Spielplatz Tüsselstraße ist ein normaler Spielplatz ohne Ballfanggitter. Ein Bolzplatz muß zum Schutz der Umstehenden ein mindestens 4 m hohes Gitter haben; so steht es unter Punkt 5.2 in DIN 18034. Im Februar 2002 erlitt die Mutter Dagmar B. an der Roßbachstraße durch einen überfliegenden Ball einen abgebrochenen Zahn, daraufhin wurde das Gitter von 4 auf 6 m erhöht (Beweis: WAZ vom 21. Februar 2002, "Gefahr auf dem Spielplatz"). Ein Anwohner der Tüsselstraße hatte sich bei der Stadt über das Bolzen auf dem Kinderspielplatz beschwert; diese schickte einen LKW, um es durch Aufschütten eines Hügels einzudämmen. Stehenden Fußes eilte Hinkemeyer mit der SPD-Politikerin und Stadträtin Marlies van Zwamen zur Tüsselstraße und verhinderte die Aktion (NRZ vom 5. September 2002).
Warum ließ Hinkemeyer es zu, daß auf dem Spielplatz Tüsselstraße, der keinerlei Fanggitter besitzt, gebolzt wurde, wenn schon an der Roßbachstraße ein 4 m hohes Gitter nicht ausreichte? Und daß das Ballspielen dann auch noch durch eine an sich schon verbotene "Texttafel" gefördert wurde? Darauf haben mir seine Vorgesetzten bis heute die Antwort verweigert (siehe Seite 7, Punkt 4 unter Dienstaufsichtsbeschwerde vom 26. April 2004).
Ab dem 1. April 2008 übernahm Hinkemeyer die Leitung der Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld. Ungefähr zur gleichen Zeit trat er in die SPD ein und wurde Schriftführer im SPD-Ortsverband Oberhausen-Osterfeld. Das war das einzige, was bisher noch nicht ins Bild paßte, daß Olaf Hinkemeyer noch nicht Mitglied der SPD war. Die SPD hat nämlich eine ganz herausragende Stellung in dieser Stadt. Oberhausen ist die letzte Bastion der SPD im Ruhrgebiet. Die Oberbürgermeister gehörten seit 1956 ausnahmslos dieser Partei an. In Gelsenkirchen und Duisburg hat es dagegen in den letzten Jahren schon CDU-Bürgermeister gegeben. Bei der Kommunalwahl 2004 war Oberhausen die einzige Stadt in Nordrhein-Westfalen, wo die SPD noch die absolute Mehrheit bekam.
Bereits im März 2009 avancierte Olaf Hinkemeyer auf den Posten des Geschäftsführers im SPD-Ortsverband Oberhausen-Osterfeld (Beweis: SPD-Ortsverband Oberhausen-Osterfeld, Aktuelles: "Wahlmarathon bei der Oberhausener SPD" (nicht mehr im Netz, Kopie hier)).
Hinkemeyer hatte immer so getan, als habe er keinerlei politische Ambitionen und führe nur die Beschlüsse der Politiker aus. Im Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung stellte er sich wörtlich als "kleines Rad im Räderwerk der öffentlichen Verwaltung" dar (Beweis: Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, Seite 12, Absatz 4). In Wirklichkeit hatte Hinkemeyer schon von langer Hand politische Beziehungen angeknüpft, wie auch die Aktion mit der SPD-Politikerin Marlies van Zwamen im Jahre 2002 (s. o.) zeigt.
2005 verklagte mich Olaf Hinkemeyer gemeinsam mit Jürgen Flötgen (SPD) und Maria Elisabeth Worring wegen dieser Homepage. Sie klagten als Privatpersonen. Die Stadt Oberhausen war an der Klage nicht beteiligt. Am 29. November 2006 wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Vergleich geschlossen: Die Kläger mußten 80 Prozent der Kosten übernehmen und ich (der Beklagte) 20 Prozent:
Hinterher erfuhr ich: Oberbürgermeister Klaus Wehling hat Herrn Hinkemeyer und den beiden anderen Klägern ihre Kosten aus Steuermitteln erstattet. Es ergab sich ein Ausgleich von 1.615,41 €, den die Kläger an meinen Rechtsanwalt zahlen mußten. Diese Zahlung hat die Stadt Oberhausen komplett übernommen. Das geht aus einem Brief meines Rechtsanwaltes hervor:
Die außergerichtlichen Kosten, die den Klägern auferlegt wurden, betrugen in der 1. Instanz 2.370,48 € und in der 2. Instanz 3.776,58 €, zusammen also 6.147,06 €. Dazu kommen die Gerichtsgebühren von 1267 €, von denen auch 80 Prozent (also 1.013,6 €) auf die Kläger entfielen. Man muß davon ausgehen, daß die Stadt Oberhausen auch diese Kosten übernommen hat.
Als ich das erfuhr, fiel ich aus allen Wolken! Hinkemeyer verlor seinen privaten Prozeß, und die steuerzahlenden Bürger mußten für die Kosten aufkommen. Das hätte ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht ausgemalt. Es ist unglaublich, zu welchen Zwecken man Steuergelder verprassen kann. Ich wüßte gerne, unter welchem Haushaltsposten die Stadt Oberhausen diese Zahlungen verbuchte. "Beitragsfreier Rechtsschutz für unsere Beamten"?