Maria Elisabeth Worring (Marlies Worring) war von 2001 bis 2016 Leiterin des Fachbereichs Kindertageseinrichtungen, Kinderbüro, Kinderspielplätze. Sie war die Vorgesetzte des Leiters des Kinderbüros (bis 2007 Herr Olaf Hinkemeyer, ab 2009 Herr Stefan Breuer). Sie unterstand Klaus Gohlke und dem Dezernenten Reinhard Frind. Ab 2016 wurden das Kinderbüro und die Spielplätze ausgelagert. Von 2016 bis März 2020 war sie Leiterin des Fachbereichs Kindertageseinrichtungen (siehe Die Verwaltung).
Die 68jährige stammte aus dem Kindergarten-Milieu: Sie war Leiterin einer Kindertagesstätte in Essen. Auf dem zweiten Bildungsweg erwarb sie einen Abschluß im Fach Sozialpädagogik an der Universität Essen.
In ihrer Dienststelle bei der Stadt Oberhausen befaßte sie sich hauptsächlich mit Kindertagesstätten und Personalverwaltung. Der Betrieb der Spiel- und Bolzplätze fiel in das Aufgabengebiet des Leiters des Kinderbüros (bis 2007 Olaf Hinkemeyer, ab 2009 Stefan Breuer).
Als Hobby nannte sie die Gartenarbeit. "Da kann ich mich so richtig austoben und gleichzeitig auch noch die Natur rundum genießen", sagte sie der WAZ im März 2003 (zu diesem Artikel). Es war ihr zu gönnen: Schließlich bewohnte sie ein ruhig gelegenes Eigenheim. Bei uns auf der Roßbachstraße in Sterkrade fluchte der Gärtner, daß es zu laut zum Arbeiten sei.
In dieser idyllischen Umgebung genoß Frau Worring die Natur rundum. |
Von den Anwohnern der Oberhausener Bolzplätze wünschte sich Frau Worring "Toleranz und Augenmaß" (Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 19. April 2004). Das kann man nur so auffassen, daß die Anwohner es klaglos hinnehmen sollen, wenn die Nutzungszeiten und Altersbeschränkungen der Bolzplätze mißachtet werden. Da fragt man sich, wozu es notwendig war, die Nutzungszeiten im August 2002 um eine Stunde zu verlängern (siehe Flugblatt 1), wenn sie – nach Ansicht der Hobbygärtnerin Worring – ohnehin nicht bindend sein sollen.
2005 verklagte mich Maria Elisabeth Worring gemeinsam mit Jürgen Flötgen (SPD) und Olaf Hinkemeyer wegen dieser Homepage. Sie klagten als Privatpersonen. Die Stadt Oberhausen war an der Klage nicht beteiligt. Am 29. November 2006 wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Vergleich geschlossen: Die Kläger mußten 80 Prozent der Kosten übernehmen und ich (der Beklagte) 20 Prozent:
Hinterher erfuhr ich: Oberbürgermeister Klaus Wehling hat Frau Worring und den anderen Klägern ihre Kosten aus Steuermitteln erstattet. Es ergab sich ein Ausgleich von 1.615,41 €, den die Kläger an meinen Rechtsanwalt zahlen mußten. Diese Zahlung hat die Stadt Oberhausen komplett übernommen. Das geht aus einem Brief meines Rechtsanwaltes hervor:
Die außergerichtlichen Kosten, die den Klägern auferlegt wurden, betrugen in der 1. Instanz 2.370,48 € und in der 2. Instanz 3.776,58 €, zusammen also 6.147,06 €. Dazu kommen die Gerichtsgebühren von 1267 €, von denen auch 80 Prozent (also 1.013,6 €) auf die Kläger entfielen. Man muß davon ausgehen, daß die Stadt Oberhausen auch diese Kosten übernommen hat.
Als ich das erfuhr, fiel ich aus allen Wolken! Worring verlor ihren privaten Prozeß, und die steuerzahlenden Bürger mußten für die Kosten aufkommen. Das hätte ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht ausgemalt. Es ist unglaublich, zu welchen Zwecken man Steuergelder verprassen kann. Ich wüßte gerne, unter welchem Haushaltsposten die Stadt Oberhausen diese Zahlungen verbuchte. "Beitragsfreier Rechtsschutz für unsere Beamten"?