Die Anmerkungen in eckigen Klammern [...] und die Unterstreichungen stammen vom Herausgeber dieser Seite.
- "Dürfte sich also ein Politiker ein Volk wählen - er nähme die Deutschen."
(Reinhard K. Sprenger: Der dressierte Bürger, Campus-Verlag 2005, S. 31)
- "Angesichts der ergriffenen Maßnahmen ist der auf dem Ballspielfeld regelmäßig zu erwartende Lärm nach Art und Lautstärke auch in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr Ihrem Mandanten [Alfred Bomanns] zumutbar."
(Olaf Hinkemeyer, Leiter des Kinderbüros, im Schreiben vom 13. März 2003)
- "Daß Lärmimmissionen, auf Dauer angelegt, zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen, ist offenkundig und allgemein bekannt."
(Rechtsanwalt Tilo Marzotko, Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen, im Antrag des Olaf Hinkemeyer an das Amtsgericht Oberhausen auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen uns, siehe Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, Seite 11, Absatz 3)
- "Zwar hat der Antragsteller [Olaf Hinkemeyer] nie persönlich Entscheidungen über die Beschwerden der Antragsgegner [Bomanns/Geiselbacher] getroffen, insbesondere solche nie abschlägig beschieden, da er in der Hierarchie des Kinderpädagogischen Dienstes hierzu nicht berufen ist."
(Rechtsanwalt Tilo Marzotko, Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen, im Antrag des Olaf Hinkemeyer an das Amtsgericht Oberhausen auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen uns, siehe Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, Seite 9 unten - 10 oben)
- "Der Antragsteller [Olaf Hinkemeyer] wird hier persönlich angegriffen und nicht in seiner Funktion als 'kleines Rad im Räderwerk der öffentlichen Verwaltung' dargestellt."
(Rechtsanwalt Tilo Marzotko, Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen, im Antrag des Olaf Hinkemeyer an das Amtsgericht Oberhausen auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen uns, siehe Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, Seite 12, Absatz 4)
- "Der 'Normalbürger' oder der Anlieger, der das Pamphlet [Flugblatt 1] der Antragsgegner in Händen hält, und auch der, der sich bisher vielleicht gar nicht durch die Nutzung der Ballspielplätze und Spielplätze der Stadt Oberhausen gestört fühlte, wird denken, wie kann ein solcher Mensch [Olaf Hinkemeyer], der sich zum Anwalt des Nachwuchses in der Gesellschaft berufen fühlt, Vater einer Tochter ist und glücklich verheiratet in Oberhausen-Nord wohnt, verantworten, daß die eh schon "gebeutelten" Anwohner eines Spielplatzes noch weiter in ihrer Ruhe gestört werden, ja, an ihnen zu begehende Gesundheitsverletzungen vom Antragsteller geduldet, ja gefördert werden."(Rechtsanwalt Tilo Marzotko, Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen, im Antrag des Olaf Hinkemeyer an das Amtsgericht Oberhausen auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen uns, siehe Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, Seite 11, Absatz 3)
- "'Kinder sind sehr vielen Regularien in der Gesellschaft ausgesetzt', sagte der Leiter des Kinderbüros [Olaf Hinkemeyer], da sei es unbedingt notwendig, sich mehr für ihre Belange einzusetzen."(NRZ vom 21. September 2003)
Aha, die Belange der Kinder sind es also, daß Regeln abgeschafft werden – nach Meinung des Sozialpädagogen Olaf Hinkemeyer.
- "Die Kinderspielplatzschilder und die Satzung der Stadt Oberhausen für Kinderspielplätze sehen Regularien vor, die von den meisten Nutzern beachtet werden."
(Olaf Hinkemeyer, Schreiben vom 12. Juli 2000)
Da haben wir sie wieder, die "Regularien", die abgeschafft werden müssen (s. o.)
- "... im Vennepoth und an der Roßbachstraße wacht eine Interessengemeinschaft lärmempfindlicher Anwohner über die buchstabengetreue Umsetzung der Spielplatzsatzung. Polizei-Einsätze sind dort vornehmlich im Sommer an der Tagesordnung."
(WAZ vom 21. Januar 2006, Lokalausgabe Oberhausen, nach einem Gespräch mit Olaf Hinkemeyer)
Tägliche Polizei-Einsätze also, obwohl die meisten Nutzer die "Regularien" beachten (s. o.). Ein offensichtlicher Widerspruch: Wenn die meisten Spieler die Regeln beachteten, wären Polizei-Einsätze selten.
Und "lärmempfindlich" sind Jürgen Flötgen, Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer. Sie lassen sich niemals am Bolzplatz blicken.
- "Spielen Sie doch einfach selbst mit, dann hören Sie den Lärm nicht!"
(Olaf Hinkemeyer zu einem erwachsenen Bolzplatz-Anwohner, der über unaufhörliches Bolzen und Scheppern des Bolzgitters außerhalb der Nutzungszeiten klagte)
- "Da sich das Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren grundlegend geändert hat, regt der Kinderpädagogische Dienst der Stadt bei den Nutzungszeiten für öffentliche Spielplätze eine Satzungsänderung an.
Durch die geänderten Bestimmungen sollen sowohl das Spielbedürfnis der Kinder als auch das Ruhebedürfnis der Anwohner besser berücksichtigt werden."(WAZ vom 21. Mai 2002, Lokalausgabe Oberhausen)
Mit der Satzungsänderung ist die Verlängerung der Spielzeit um eine Stunde am Abend gemeint. Das Ruhebedürfnis der Anwohner wird also "besser berücksichtigt", indem man ihre Ruhezeiten beschneidet.
- "Die im Verhältnis zur vorangegangenen Spielplatzsatzung um eine Stunde verlängerte Öffnung in den Abendstunden trägt dem geänderten Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen insbesondere in den Sommermonaten Rechnung."(Schreiben des Kinderbüros vom 13. März 2003, Bearbeiter: Olaf Hinkemeyer, Unterzeichner: Maria Elisabeth Worring)
- "Wie auch die derzeitigen Diskussionen ... zeigen, hat sich das Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Dies betrifft ebenso die Nutzung der öffentlichen Spiel- und Ballspielplätze in Oberhausen. Um darauf angemessen zu reagieren, schlägt der Kinderpädagogische Dienst eine Satzungsänderung hinsichtlich der Nutzungszeiten vor, die sowohl das Spielbedürfnis der Kinder und Jugendlichen, die Umstellung auf Sommerzeit als auch das Ruhebedürfnis der Anwohner berücksichtigt."
(Stadt Oberhausen, Drucksache B/02/2378)
(siehe Flugblatt 1)
Mit der "Satzungsänderung" ist die Verlängerung der Spielzeit um eine Stunde am Abend gemeint. Das Ruhebedürfnis der Anwohner wird also berücksichtigt, indem man ihre Ruhezeiten beschneidet. Danke, Herr Flötgen, Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes, und Herr Hinkemeyer, Leiter des Kinderbüros! Sicherlich setzen Sie sich deshalb so für die Ruhe der Anwohner ein, weil Sie selbst so ruhig und ungestört wohnen.
- "Sowohl die Einrichtung des Spielplatzes als auch die Ausgestaltung und Größe der Ballspielanlage wurden so gewählt, daß sie zwar den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren Rechnung tragen, ältere Jugendliche oder gar Erwachsene jedoch nicht ansprechen."(Schreiben des Kinderbüros vom 13. März 2003, Bearbeiter: Olaf Hinkemeyer, Unterzeichner: Maria Elisabeth Worring)
- "Sowohl die Einrichtung des Spielplatzes als auch die Ausstattung und Größe der Ballspielanlage wurden so gewählt, daß sie zwar den Bedürfnissen von Kindern bis 14 Jahren Rechnung tragen, für ältere Jugendliche und Erwachsene jedoch unattraktiv ist."(Schreiben des Kinderbüros vom 11. Mai 2004, Bearbeiter: Olaf Hinkemeyer, Unterzeichner: Maria Elisabeth Worring)
- "Im Interesse des Ruhebedürfnisses der Anlieger hat die Stadt bereits bauliche Änderungen an und auf dem Spiel- und Bolzplatz vorgenommen, wozu auch die Anbringung von Ballfangzäunen gehörte."(Apostolos Tsalastras, Dezernent für Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport, in seinem Schreiben vom 9. Februar 2005)
Die Behauptung, Ballfangzäune dienten dem Ruhebedürfnis der Anlieger, ist absurd. Ein Großteil des Lärms entsteht gerade dadurch, daß Bälle auf das Metallgitter aufprallen und dieses zum Scheppern bringen.
- "Man meint, Österreicher und Deutsche sprächen die gleiche Sprache. Sie, die Deutschen, sagen: 'Ich ging in Berlin zur Schule.' Wir Österreicher sagen: 'Ich ging in Wien in die Schule.' Vielleicht ist der Unterschied, daß wir auch hineingehen."(Alfred Dorfer, österreichischer Kabarettist, am 6. April 2005 im NDR-Fernsehen, hier sinngemäß wiedergegeben)
- "Wichtiger als die Regel selbst ist eine Regel, die besagt, was passiert, wenn man eine Vereinbarung bricht."
(Albert Wunsch, Erziehungswissenschaftler, in: "Abschied von der Spaßpädagogik", Kösel-Verlag 2003, zitiert nach der WAZ vom 5. Januar 2004)
- "Der Beklagte [Bomanns] geriert sich als vermeintlicher Interessenvertreter der Anwohner von Bolz- und Spielplätzen in Oberhausen."
(Rechtsanwalt Jürgen Stank, Dudelerstraße 22, 46147 Oberhausen, im Klageschreiben vom 24. August 2005 an das Landgericht Duisburg)
Und Sie, Herr Stank, gerieren sich als Interessenvertreter hochbezahlter Bürokraten, die ihre Ideologie des schrankenlosen Tobens und Bolzens durchsetzen wollen, vorausgesetzt, das findet nicht bei ihnen statt.
- "Selbstverständlich darf sich der Beklagte [Bomanns] auch den Argumenten der Kläger [Flötgen, Worring, Hinkemeyer], die für eine Beibehaltung des derzeitigen Zustandes [am Bolzplatz] sprechen, verschließen und seine Eigeninteressen über die Interessen von Kindern und Jugendlichen stellen."
(Rechtsanwalt Jürgen Stank, Dudelerstraße 22, 46147 Oberhausen, im Schreiben vom 2. Dezember 2005 an das Landgericht Duisburg)
Im Jahre 2002 wurden die Nutzungszeiten auf den Spiel- und Bolzplätzen gegen den Willen der Anwohner um je eine Stunde ausgedehnt. Warum waren Ihre Mandanten, Herr Stank, damals nicht für die Beibehaltung des "derzeitigen Zustandes"?
- "Der Kläger zu 1 [Hinkemeyer] legt großen Wert darauf, daß seine Privatanschrift der Öffentlichkeit nicht bekanntwird."
(Rechtsanwalt Jürgen Stank, Dudelerstraße 22, 46147 Oberhausen, im Schreiben vom 19. Januar 2006 an das Landgericht Duisburg)
Das kann ich mir denken, Herr Stank, deshalb habe ich sie auch niemals bekanntgegeben, obwohl Sie - wider besseres Wissen - immer wieder das Gegenteil andeuten.
- "Eine Sippenhaft ist dem deutschen Recht fremd."
(Rechtsanwalt Jürgen Stank, Dudelerstraße 22, 46147 Oberhausen, in der Berufungsbegründung an das Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21. Juni 2006, S. 6)
Sippenhaft? Herr Stank, Sie haben gegen mich Ordnungshaft bis zu zwei Jahren beantragt (S. 6 unter Klage vom 24. August 2005), oder haben Sie das schon wieder vergessen?
- "Die Nutzung der Spiel- und Bolzplätze ist durch eine städtische Satzung geregelt."
(Rechtsanwalt Jürgen Stank, Dudelerstraße 22, 46147 Oberhausen, in der Klageschrift an das Landgericht Duisburg vom 24. August 2005, S. 3 (S. 7 unter Klage vom 24. August 2005))
Geregelt? Herr Stank, Sie wissen doch, was Ihr Mandant von Regeln hält (s. o.)!
- "Der Beklagte [Bomanns] hat in seiner Homepage ein 45seitiges PDF-Dokument aufgenommen, welches sich ausschließlich mit erfolglosen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizeibeamte und dem daraus resultierenden Schriftwechsel ... beschäftigt."
(Rechtsanwalt Jürgen Stank, Dudelerstraße 22, 46147 Oberhausen, auf Seite 102 seiner weitgehend erfolglosen Klage vom 24. August 2005 und des daraus resultierenden Schriftwechsels)
- "Zupackender als bei der Orthographie zeigt sich die Schule beim Rekrutieren von Lesemüttern, Milchmüttern und Plätzchenbäckerinnen. Mal braucht das Kind Wichtelgeschenke, dann kommen unzählige Sommerfeste (niemals den Blumenstrauß für die Lehrerin vergessen!) und zwischendurch auch mal ein Hexenfest zur Bewältigung des Buchstabens X."
(Lotte Kühn: "Das Lehrerhasserbuch", Knaur 2005, zitiert nach "Der Spiegel" 5/2006, "Versager in der Matschecke")
- "Es ist nicht verwunderlich, daß viele deutsche Frauen eine bessere Schulbildung haben als Männer. Schließlich durchlaufen sie dreimal die komplette Schullaufbahn: einmal als Kind, einmal als Mutter und einmal als Großmutter."
(Bo.)
- "In anderen Industrienationen gibt es die Vorschule und die Schule; in Deutschland haben wir den Kindergarten und den Nachkindergarten."
(Bo.)
- "Es sollte einer von diesen Gutheißern und Befürwortern mal vier Wochen diese Schikanen Tag für Tag, Abend für Abend und Wochenende für Wochenende vor Ort miterleben ... aber dazu sind sie viel zu feige."
(Bolzplatz-Anwohner)
- "Ein Haus, geschenkt, an solchen Plätzen, ich würde es nicht annehmen."
(Bolzplatz-Anwohner)
- "Es gibt nur Jugendschutz, Seniorenschutz zum Beispiel gibt es nicht."
(Harald Schmidt im Gespräch mit der Psychoanalytikerin Angelika Kallwass, ARD, 15. November 2006, 23:11 Uhr)
- "Die Menschen, die entscheiden, leben in ruhigen Gegenden. Sie haben das Lärmproblem nicht. Würden die Entscheider da leben müssen, wo es laut ist, würden sich die Verhältnisse schnell ändern."
(Axel Friedrich, Umweltbundesamt, in: "VCD Thema: Ruhe bitte", Herausgeber: Verkehrsclub Deutschland, Bonn, 2003, S. 21)
- "Bei Lärmschutzfällen erlebt man immer häufiger ein Phänomen: Nicht der Störer fühlt sich als ein solcher, vielmehr wird der Lärmgeschädigte oft von den Behörden als Störer oder Querulant abgestempelt, wenn er sich gegen seine Beeinträchtigung zur Wehr setzen will. Die Wirkung ist, daß der Lärmgeschädigte zögert, seine Rechte durchzusetzen. Er schreibt und schreibt und erhält von Nachbarn und Behörden entweder gar keine oder nichtssagende bzw. hinhaltende Antworten. So vergehen Jahre, und außer daß die Nerven des Lärmgeschädigten und seiner Familie in der Zwischenzeit völlig zerrüttet sind, passiert gar nichts. Häufig müssen die Berater bei den DAL-Beratungsstellen erleben, daß die Betroffenen einen ganzen Leitzordner mit Korrespondenz vorlegen, die sie in ihrer Sache - mit wenig oder gar keinem Erfolg - geführt haben. Deshalb soll an dieser Stelle folgender Rat gegeben werden: Es bringt überhaupt nichts, monatelang hin- und herzuschreiben. Wenn die Lärmstörungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist aufhören, die man dem Lärmverursacher gesetzt hat, sollte man die entsprechenden Schritte einleiten."
(Lärmfibel, Selbsthilfe bei Lärmbeschwerden, Herausgeber: Gesellschaft für Lärmbekämpfung e. V., 4. Auflage, Mai 1998, S. 17)
Letzte Änderung: 16. März 2015