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Jürgen Flötgen

Jürgen Flötgen (SPD) war bis Juli 2006 der Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes (Fachbereich 3.1) der Stadt Oberhausen. Er unterstand dem Dezernenten Reinhard Frind (SPD) und war der Vorgesetzte von Frau Maria Elisabeth Worring (Marlies Worring) und Olaf Hinkemeyer (siehe Die Verwaltung).

Der Kinderpädagogische Dienst ist für den Betrieb der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze, für Kindergärten und die Eingliederung von Immigranten-Kindern zuständig. Jürgen Flötgen ist Mitglied der SPD und aktiv tätig als Beisitzer und Delegierter im Ortsverein Sterkrade-Süd (siehe Ortsverein Sterkrade-Süd/Vorstand). Vorsitzende dieses Ortsvereins war Frau Beatriks Brands. Frau Brands war gleichzeitig Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses der Stadt Oberhausen (siehe Ortsverein Sterkrade-Süd/Vorstand). Der Jugendhilfeausschuß ist befugt, über gewisse Anträge der Verwaltung zum Betrieb der Spielplätze (Vergabe von Geldern, Sanierung, Aufstellung von Schildern) zu entscheiden.

Jürgen Flötgen bewohnt eine Villenhälfte mit ruhig gelegenem Garten im Stadtteil Sterkrade. Seine Tochter leitet den Kindergarten "Schlupfloch" an der Wewelstraße in Oberhausen.

Das Domizil der Familie Flötgen. Der hinter dem Haus liegende Garten ist absolut lärm- und sichtgeschützt. Das Domizil der Familie Flötgen. Der hinter dem Haus liegende Garten ist absolut lärm- und sichtgeschützt.

Im Herbst 2004 weigerte sich Herr Jürgen Flötgen, als Vorgesetzter die Dienstaufsicht über Olaf Hinkemeyer auszuüben und sich zu dessen Verhalten zu äußern. Statt dessen zeichnete er einen in der Ich-Form abgefaßten Satz Hinkemeyers ab (siehe Flugblatt 2 und Seite 10 unter DA-Beschwerde v. 14.08.04).

Flötgen brachte es fertig, meine Stellungnahme vom 8. Oktober 2004, die exakt 977 Wörter umfaßte, mit einem Vierzeiler von 33 Wörtern abzuweisen (siehe Seite 14 unter DA-Beschwerde v. 14.08.04). Dazu brauchte er an die vier Wochen.

Am 8. Januar 2005 stellte ich Jürgen Flötgen als dem Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) einen Antrag auf Einsicht in ein bei seiner Behörde angeblich vorliegendes Schließdienst-Protokoll des Bolzplatzes zu (siehe Antrag auf Einsicht). Nach dem IFG NRW muß dem Antragsteller unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, Einblick in die Unterlagen gewährt werden. Flötgen reagierte nicht. Erst am 17. Februar 2004 erfuhr ich vom damaligen Dezernenten Apostolos Tsalastras, daß gar keine Unterlagen vorlägen, entgegen dem, was Olaf Hinkemeyer mir im September 2004 versichert hatte (siehe Antrag auf Einsicht und DA-Beschwerde v. 11.03.05).

Im Prozeß um diese Homepage machte Jürgen Flötgen vor Gericht falsche Angaben. Er behauptete, er habe kein politisches Amt inne, sondern sei ausschließlich Verwaltungsmitarbeiter (siehe Seite 11 unter Klage vom 24.08.2005 = Seite 7 in der Numerierung der Klageschrift). In Wahrheit war Flötgen Beisitzer und Delegierter im Vorstand des Ortsvereins Sterkrade-Süd der SPD (siehe Vorstand des Ortsvereins). Als ich das richtigstellte, räumte Flötgen ein, er sei zwar Mitglied der SPD und Beisitzer im Ortsverein Sterkrade-Süd, der fragliche Bolzplatz [Roßbachstraße] liege jedoch nicht im Bereich des Ortsvereins Sterkrade-Süd (Schriftsatz vom 16. November 2006). Auch dies war wieder die Unwahrheit, denn:

  1. Der Ortsverein Sterkrade-Süd umfaßt die Wahlbezirke 14, 15, 16, 23, 24. Der Bezirk 15 ist der Bezirk "Schwarze Heide". (Siehe Liste der Bezirke)
  2. Der Bolzplatz an der Roßbachstraße liegt im Bezirk 15 "Schwarze Heide". (Siehe Karte der Bezirke; der schwarze Pfeil markiert die Lage des Bolzplatzes an der Roßbachstraße; im Westen erkennt man die Biefangstraße und im Süden die Mecklenburger Straße.)

Wer die Musik bestellt ...

... der leitet die Rechnung dankend weiter:

Stadt Oberhausen zahlte die Zeche

Der Rettungsschirm von Oberbürgermeister Klaus Wehling

2005 verklagte mich Jürgen Flötgen gemeinsam mit Olaf Hinkemeyer (SPD) und Maria Elisabeth Worring wegen dieser Homepage. Sie klagten als Privatpersonen. Die Stadt Oberhausen war an der Klage nicht beteiligt. Am 29. November 2006 wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Vergleich geschlossen: Die Kläger mußten 80 Prozent der Kosten übernehmen und ich (der Beklagte) 20 Prozent:

Von den Kosten des Rechtsstreits sowie dieses Vergleichs übernehmen die Kläger [Olaf Hinkemeyer, Jürgen Flötgen, Maria Elisabeth Worring] als Gesamtschuldner 80 Prozent und der Beklagte 20 Prozent.
Vergleich vom 29. November 2006

Hinterher erfuhr ich: Oberbürgermeister Klaus Wehling hat Herrn Flötgen und den beiden anderen Klägern ihre Kosten aus Steuermitteln erstattet. Es ergab sich ein Ausgleich von 1.615,41 €, den die Kläger an meinen Rechtsanwalt zahlen mußten. Diese Zahlung hat die Stadt Oberhausen komplett übernommen. Das geht aus einem Brief meines Rechtsanwaltes hervor:

Mit Eingang des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landgerichts Duisburg wurde von der Stadt Oberhausen als Arbeitgeberin der Klägerseite Zahlung auf den Kostenfestsetzungsbeschluß hierhin geleistet.
Brief meines Rechtsanwaltes Uwe Reuter an die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 20. Oktober 2010

Die außergerichtlichen Kosten, die den Klägern auferlegt wurden, betrugen in der 1. Instanz 2.370,48 € und in der 2. Instanz 3.776,58 €, zusammen also 6.147,06 €. Dazu kommen die Gerichtsgebühren von 1267 €, von denen auch 80 Prozent (also 1.013,6 €) auf die Kläger entfielen. Man muß davon ausgehen, daß die Stadt Oberhausen auch diese Kosten übernommen hat.

Als ich das erfuhr, fiel ich aus allen Wolken! Flötgen verlor seinen privaten Prozeß, und die steuerzahlenden Bürger mußten für die Kosten aufkommen. Das hätte ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht ausgemalt. Es ist unglaublich, zu welchen Zwecken man Steuergelder verprassen kann. Ich wüßte gerne, unter welchem Haushaltsposten die Stadt Oberhausen diese Zahlungen verbuchte. "Beitragsfreier Rechtsschutz für unsere Beamten"?

Verweise


Letzte Änderung: 16. April 2018


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