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Die Briefvorlage der Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann, Oberhausen

Neuigkeit: Seit dem 1. Oktober 2010 ist Heide Flachskampf-Hagemann im Ruhestand. Als Befürworter von Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Bürgernähe begrüße ich das sehr. Das, was kommen mußte, kam allerdings viel zu spät. Gut ist immerhin, daß die Rente mit 67 noch nicht greift, denn sonst hätten wir Frau Flachskampf-Hagemann noch zwei Jahre länger tolerieren müssen. Auf den erlittenen Rechtsverletzungen und unbearbeiteten Beschwerden bleiben die Bürger der Stadt Oberhausen freilich sitzen.

Der folgende Artikel ist auf dem Stand vom 30. September 2010, als Heide Flachskampf-Hagemann noch Polizeipräsidentin von Oberhausen war:

Abriß: Polizeipräsidentin Flachskampf-Hagemann bauschte Beschwerden oder Anfragen zum Verhalten von Polizeibeamten zum Verdacht der Straftat auf und leitete sie an die Staatsanwaltschaft Duisburg weiter, damit sie selbst nicht Stellung nehmen mußte.

Heide Flachskampf-Hagemann ist seit dem 2. Juni 2003 Polizeipräsidentin von Oberhausen. Sie ist die Vorgesetzte von mehreren hundert Oberhausener Polizeibeamten. Ihr Vorgänger Klaus Oelze wurde als Polizeipräsident nach Aachen abberufen - Frau Flachskampf-Hagemann kam aus der Printenstadt, wo sie die Abteilung Logistik des dortigen Polizeipräsidiums geleitet hatte, zu uns nach Oberhausen. Allein das ist schon ein Kuriosum, daß Oelze genau dort hinging, wo Frau Flachskampf-Hagemann herkam.

Frau Flachskampf-Hagemann macht durch medienwirksame Aktionen auf sich aufmerksam, indem sie z. B. gelegentlich Kindern in der Stadtbibliothek Märchen vorliest. Das wird dann auf Wunsch des Polizeipräsidiums Oberhausen in der Lokalpresse groß hervorgehoben, um Frau Flachskampf-Hagemann als besonders menschliche und bürgernahe Person darzustellen. Es ist klar, daß es in Deutschland eine Unmenge Menschen gibt, die Kindern Geschichten vorlesen können und das auch häufig tun. Ebenso klar ist, daß diese medienwirksamen Aktionen nichts über die Fähigkeiten und Bemühungen der Frau Flachskampf-Hagemann als Polizeipräsidentin aussagen.

Ab dem 28. April 2004 wandte ich mich mit einer Anfrage an Polizeipräsidentin Flachskampf-Hagemann (Seite 6 ff.). Es ging darum, warum mich ihre Polizeibeamten angezeigt haben, obwohl die Staatsanwaltschaft Duisburg behauptet, es sei kein gegen mich kein Sachverhalt geschildert worden, der den Verdacht einer Straftat ergibt.

"Unabhängige Prüfung" durch die Staatsanwaltschaft Duisburg

Nach der vierten Zusendung reagierte Polizeipräsidentin Flachskampf-Hagemann erstmals am 13. Oktober 2004, gut fünf Monate nach meiner ersten Anfrage; sie mißverstand sie aber oder tat zumindest so. Als ich nachhakte, teilte sie mir mit Schreiben vom 22. Oktober 2004 mit, sie habe meinen "Beschwerdevorgang" zur unabhängigen Prüfung an die Staatsanwaltschaft Duisburg weitergeleitet, da der vorgetragene Sachverhalt nach meiner Ansicht möglicherweise eine "strafbare Handlung" von Polizeibeamten darstelle.

Weder hatte ich mich über die Polizeibeamten beschwert, noch hatte ich gegenüber der Polizeipräsidentin eine strafbare Handlung der Polizeibeamten angedeutet.

Ich habe mich lediglich erkundigt, warum die Polizeibeamten gegen mich ermittelt haben, obwohl die Staatsanwaltschaft Duisburg behauptet, es sei überhaupt kein Sachverhalt geschildert worden, der den Verdacht einer Straftat ergibt. So behauptete es Staatsanwalt Traugott Miche-Seeling.

Es ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen: Wenn A erklärt, B habe ihm eine Flasche über den Kopf geschlagen, dann schildert er einen Vorgang, der den Verdacht einer Straftat ergibt (Fall I). Dann kann die Polizei anfangen zu ermitteln. Wenn A berichtet, B habe eine Flasche in den Altglascontainer geworfen, hat er keinen Vorgang geschildert, der den Verdacht einer Straftat ergibt (Fall II), und die Polizei wird nicht tätig werden. Staatsanwalt Miche-Seeling behauptete, Fall II liege vor und die Polizeibeamten hätten trotzdem gegen mich ermittelt. Hierzu wollte ich die Meinung der Polizeipräsidentin hören.

Ein anderer Fall:

Am 20. März 2005 beschwerte sich der Anwohner G. vom Bolzplatz Vennepoth über die als bürgerfern empfundene Behandlung durch den Polizeibeamten A. Ich staunte nicht schlecht, als Herr G. als Antwort von der Polizeipräsidentin im April 2005 genau den gleichen Brieftext erhielt wie ich zuvor im Oktober 2004! Die Beschwerde wurde an die Staatsanwaltschaft Duisburg weitergeleitet, die doch nur für Straftaten zuständig ist.

Herr G. hatte keine strafbare Handlung des Polizeibeamten vermutet, sondern sich lediglich beschwert.

Polizeipräsidentin Flachskampf-Hagemann delegiert Beschwerden an die Staatsanwaltschaft Duisburg

Frau Flachskampf-Hagemann besitzt eine Briefvorlage, die sie in einer noch zu bestimmenden Zahl von Fällen einsetzte, um Anfragen und Beschwerden, die ihr selbst als Behördenleiterin oblagen, an die Staatsanwaltschaft Duisburg zu delegieren. Falls auch anderen Bürgern dieser Brieftext zugegangen sein sollte, was anzunehmen ist, bitte ich sie, sich bei mir zu melden.

Briefvorlage der Heide Flachskampf-Hagemann zwecks Delegation von Bürgerbeschwerden an die Staatsanwaltschaft Duisburg

Der Text dieser Briefvorlage lautet wie folgt:

Briefvorlage der Heide Flachskampf-Hagemann

Wenn man so ein Schreiben in der Hand hält, ist man zunächst einmal versucht zu denken: "Frau Flachskampf-Hagemann nimmt es aber sehr genau; sie verständigt sogar die Staatsanwaltschaft, obwohl ich mich ja nur beschwert habe." Man ist beeindruckt, daß die Polizeipräsidentin die Sache so ernst nimmt.

Was geschieht aber in der Folge? Zunächst einmal muß der Bürger sich sechs bis neun Monate gedulden, bis die Staatsanwaltschaft Duisburg den Vorgang abgeschlossen hat. Sie leitet ja nun ein Ermittlungsverfahren ein, das nur ein Ergebnis haben kann: Es wird eingestellt, da ja gar keine Straftat vorliegt. Auch der beschwerdeführende Bürger wußte von vornherein, daß keine Straftat vorlag, sonst hätte er nicht Frau Flachskampf-Hagemann eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorgelegt, sondern direkt Strafanzeige erstattet (bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft).

In meinem Fall dauerte das vom 22. Oktober 2004 (siehe obiges Schreiben) bis zum 6. Juli 2005, wo ich erstmals von der Staatsanwaltschaft Duisburg Bescheid bekam. Sie teilte mir mit, daß sich keine Hinweise auf Straftaten der beteiligten Polizeibeamten ergeben hätten (siehe Seite 15 unter Anfrage an Polizeipräsidentin Flachskampf-Hagemann). Das ist aber keine Antwort auf meine Anfrage. Meine Frage war nicht, ob die Polizeibeamten sich strafbar gemacht hätten.

Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist "der an die übergeordnete Behörde gerichtete Antrag, eine Entscheidung oder ein Verhalten von Beamten in bezug auf seine Person sachlich oder dienstrechtlich auf seine Richtigkeit zu überprüfen." (Walther J. Friedrich: Rechtsbegriffe des täglichen Lebens von A - Z, 9. Auflage, dtv 1992) Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist keine Strafanzeige!

Heide Flachskampf-Hagemann ging Beschwerden nicht nach

Indem Frau Flachskampf-Hagemann eine schlichte Beschwerde zum Verdacht der Straftat überhöht, weigert sie sich, der Dienstpflichtverletzung selbst nachzugehen und das Verhalten des Polizeibeamten als Dienstvorgesetzte zu bewerten! Bringe eine Sache zum Scheitern, indem Du sie übertreibst.

Nicht jede Dienstpflichtverletzung ist gleich eine Straftat. Eine Straftat ist gravierender als eine Dienstpflichtverletzung. Den ganzen Bereich, der jenseits von korrektem Verhalten, aber noch diesseits einer Straftat liegt, blendet Heide Flachskampf-Hagemann aus ihrer Wahrnehmung aus.

Frau Flachskampf-Hagemann gebärdet sich als besonders sorgfältige und pflichtbewußte Vorgesetzte ("Neutralität der Ermittlungen gewährleisten", "möglicherweise strafbare Handlung"), aber in Wirklichkeit ist sie nichts weniger als das. Sie möchte auf dem schnellsten Wege die unbequemen Fragen loswerden und zur Tagesordnung übergehen. Sie mißbraucht die Staatsanwaltschaft Duisburg als kostenloses Schreibbüro.

Anschauliches Beispiel

Nehmen wir einmal an, Sie gehen in ein Restaurant und bestellen ein Wiener Schnitzel mit Pommes frites. Der Kellner erwidert Ihnen: "Das bekommen Sie nicht, ich bringe Ihnen einen Salatteller, der ist gesünder." Das ist eine Verletzung seiner Kellnerpflichten, aber keine Straftat. Sie beschweren sich beim Restaurantleiter. Der erwidert Ihnen: "Essen Sie erst mal den Salatteller, ich erstatte gegen meinen Kellner zur neutralen Prüfung Anzeige bei der Staatsanwaltschaft." Die wird sich natürlich nicht weiter damit befassen, weil der Kellner keine Straftat begangen hat.

Ich weiß, die Geschichte ist konstruiert, aber sie soll nur den Unterschied zwischen einem Verstoß gegen die Berufspflichten und einer Straftat verdeutlichen. Kein Gastwirt könnte mit einer solchen Kaltschnäuzigkeit überleben, weil die Kunden auch noch andere Gaststätten zur Auswahl haben. Die Bürger haben aber nur ein Polizeipräsidium, sie können sich nirgendwo anders hinwenden. Wenn der Gastwirt nun auch noch in Schulen und in der Stadtbibliothek den Kindern etwas vorkocht und in der Lokalpresse als besonders gastfreundlich und kundenorientiert beworben wird, dann entspricht das eins zu eins dem Verhalten der Heide Flachskampf-Hagemann. Man erinnere sich an die Lesestunden der Polizeipräsidentin, die in der Lokalpresse und im Internet groß herausgestellt werden.

Polizeipräsidentin oder Polizeipräferentin?

Frau Flachskampf-Hagemann möchte ihre Beamten nicht mit Ermahnungen oder Überprüfungen stören oder verärgern. Für sie ist die Zufriedenheit ihrer Beamten oberstes Gebot, hinter dem die Rechte der Bürger geflissentlich zurückstehen dürfen. Obwohl sie aus einiger Distanz angereist ist, nämlich aus Aachen, ist sie nicht fähig, eine beurteilende Distanz zu den Oberhausener Beamten zu wahren. Flachskampf-Hagemann ist eine Anwältin und Gewerkschaftsvertreterin ihrer Beamten. Sie benimmt sich weniger als Polizeipräsidentin (wörtlich: Vorsitzende), sondern vielmehr als Polizeipräferentin (also eine Bevorzugerin und Begünstigerin der Polizei gegenüber dem Bürger).

Abschluß

Und wenn nun wirklich einmal eine Strafanzeige gegen Polizeibeamte vorliegt? Was unternimmt Heide Flachskampf-Hagemann dann, um "die Neutralität der Ermittlungen zu wahren"? Dann zerrinnen ihre Bedenken zu nichts und sie tut genau das Gegenteil:

Am 10. November 2005 kam es zu einem Polizei-Einsatz im ALDI-Markt an der Rolandstraße in Oberhausen. Polizeibeamte sollen auf zwei Männer eingeschlagen und eingetreten haben, die mit Handschellen gefesselt am Boden lagen. Ferner versprühten die Beamten so viel Reizgas, daß die Männer nach Atem rangen, als sie bereits bewegungsunfähig am Boden lagen. Mir liegt der Bericht eines unabhängigen Augenzeugen vor, nämlich eines Mannes, der zufällig bei ALDI einkaufte (siehe hier).

Als ich mich bei Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann nach dem Vorfall erkundigte, bat sie mich, ihr meinen Augenzeugen zu nennen, damit sich ihr zuständiges Kriminalkommissariat mit ihm in Verbindung setzen könne. (Beweis: Schreiben vom 11. Januar 2006) Also: wenn keine Straftaten von Polizeibeamten vorliegen, dann wird der Fall ohne Kommentar an die Staatsanwaltschaft Duisburg abgegeben, angeblich, um die Neutralität zu wahren, aber wenn Hinweise auf massive Straftaten von Polizisten vorliegen, dann kann das Polizeipräsidium wieder selbst ermitteln!


Letzte Änderung: 1. Oktober 2014


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