Manche Bolzplätze in Oberhausen sind mit einer verschließbaren Tür ausgestattet. Wenn die Tür zu den Ruhezeiten abgeschlossen ist, ist es gang und gäbe, daß das Gitter überklettert wird. Mit sportlichem Schuhwerk ist dies für Kinder, Heranwachsende und Erwachsene eine Sache von wenigen Sekunden.
Deshalb haben wir vorgeschlagen, das Gitter oben abzuwinkeln, damit man es nicht mehr überklettern kann.
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Auf diesem Bolzplatz in Essen ist das Ballfanggitter oben abgewinkelt, um das Überklettern des Gitters zu verhindern. Offensichtlich kein Verstoß gegen die Spielplatz-Normen. |
Herr Olaf Hinkemeyer, Leiter des Kinderbüros, lehnte dies immer wieder ab. Mit Schreiben vom 11. Mai 2004 behauptete Hinkemeyer:
"Ihrer Forderung, das Überklettern des Ballfangzaunes durch eine bauliche Veränderung zu verhindern, kann ich aufgrund der gültigen DIN- und EN-Normen nicht entsprechen." (Beweis: S. 2 unter d200405Normen.pdf)
Hinkemeyer tat so, als verböten es die für Spielplätze gültigen Normen, das Gitter oben abzuwinkeln. Selbstverständlich verschwieg er uns die genauen Bezeichnungen dieser Normen und nannte auch keine konkreten Textstellen, um seine Behauptung zu untermauern. Die Bolzplatz-Anwohner sollten zunächst einmal hinters Licht geführt werden.
Ich machte mir allerdings die Mühe, die für Spielplätze maßgeblichen Normen bei einer Universitätsbibliothek einzusehen. Es handelt sich um die Normen DIN EN 1176-1 bis 1176-7, DIN EN 1177, DIN 18034 und DIN 33942. Sie können diese Normen beim Deutschen Institut für Normung kostenpflichtig bestellen.
Ergebnis meiner Recherche: Es widerspricht in keiner Weise den obigen Normen, das Gitter des Bolzplatzes unüberwindbar zu machen. Bestes Beispiel ist der oben abgebildete Bolzplatz in unserer Nachbarstadt Essen. Hinkemeyer hat uns vorsätzlich getäuscht, vorsätzlich deshalb, weil er als "Oberhausens Spielplatzgestalter Nr. 1" (WAZ vom 24. Mai 2000, Lokalausgabe Oberhausen) mit den Normen vertraut ist und sich nicht einfach nur geirrt hat.
Ich informierte seine Vorgesetzte, Frau Maria Elisabeth Worring, erhielt darauf aber leider keine Antwort. (Beweis: Seite 3 f. unter d200405Normen.pdf)