23 Spielplätze und Bolzplätze wurden kontrolliert. Nach der Straßenreinigungs-Satzung der Stadt Oberhausen müssen alle Grundstückseigentümer (hier: die Stadt Oberhausen selbst) die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege in der Zeit von 7 - 20 Uhr in einem gefahrlosen Zustand halten. Nur die Stadt Oberhausen selbst hält sich nicht an ihre eigene Satzung.
Nur vor 2 Spielplätzen war der Bürgersteig geräumt, nämlich an der Giesbertstraße in Osterfeld (oberflächliche Räumung, siehe Foto unten) und an der Flöz-Röttgersbank-Straße in Tackenberg (gründliche Räumung). An den übrigen 21 Spielplätzen maß ich Schneehöhen zwischen 5 und 12 cm, je nach Stadtteil.
Die Stadt Oberhausen verweist darauf, daß die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO) GmbH für das Schneeräumen zuständig seien. Selbstverständlich kann die Stadt Oberhausen als Grundstückseigentümer diese Aufgabe an eine externe Firma übertragen; wenn aber bekannt ist, daß dieser Auftragnehmer die Aufgabe nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann, dann muß sie eine andere Firma beauftragen. Sie macht es sich zu einfach, wenn sie die Gefahr einfach bestehen läßt.
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Pflichtbewußt und verantwortungsvoll wäre es, wenn die Entscheidungsträger, die für die Oberhausener Spielplätze verantwortlich sind (wie Jürgen Flötgen, Maria Elisabeth Worring und Olaf Hinkemeyer), einen provisorischen Räumdienst organisierten, notfalls unter gemeinnütziger Mithilfe der Spielplatz-Paten, die schließlich den ganzen Sommer hindurch von den Plätzen profitieren. Schließlich steht das Wohlergehen der Passanten auf dem Spiel.
In § 2 der Straßenreinigungssatzung vom 31. Dezember 2004 steht: Die Reinigung der ... aufgeführten Straßen wird ... den Eigentümern [Stadt OB] der an sie angrenzenden ... Grundstücke [Spielplätze] auferlegt ... Auf Antrag des Reinigungspflichtigen [Stadt OB] kann an seiner Stelle ein Dritter [WBO] durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht. (Die Anmerkungen in eckigen Klammern [...] habe ich hinzugefügt.)
Es ergibt sich daraus, daß die Stadt Oberhausen billigend in Kauf nimmt, daß Bürger gesundheitlich zu Schaden kommen und dann die Haftpflichtversicherung der WBO dafür aufkommen muß.
Zu allem Überfluß gibt es bei der Stadt Oberhausen den Fachbereich 5-6-40 "Schnittstelle WBO GmbH", der Ansprechpartner für die von der WBO wahrgenommenen Aufgaben (u. a. Straßenreinigung) ist. So beschreibt es die Stadt Oberhausen auf ihrer Internetseite.
Leiter dieses Fachbereiches war bis zu seiner Pensionierung Mitte 2003 Herr Heribert Netenjacob. Beweis: Auszug aus der Internetseite der Stadt Oberhausen (www.oberhausen.de, Bürger und Stadt, Politik und Verwaltung, Dezernat 5) vom 10. Dezember 2005. Dann war dieser Posten offenbar längere Zeit nicht besetzt. Seit 2006 leitet Herr Udo Wirth zur Osten den Fachbereich.
Nach den Schneefällen in der Nacht war am Morgen des 24. Februar 2005 zum ersten Mal seit Jahren der Gehweg vor dem Spielplatz Roßbachstraße von Schnee und Glätte befreit. Auch eine Woche später wurde der Gehweg nach erneuten leichten Schneefällen noch einmal behandelt.
Nachtrag 2Nach den Schneefällen in der Nacht von Freitag, den 25., auf Samstag, den 26. November 2005, (Stromausfälle im Münsterland) wurde am Spielplatz Roßbachstraße gar nichts unternommen. Der Schnee blieb über das gesamte Wochenende auf dem Bürgersteig liegen, bis er am Montag morgen weitgehend geschmolzen war... |
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