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Die vorliegenden Dokumente (z. B. Flugblätter, Schriftverkehr, HTML-Dateien, Fotos) über Spielplätze und Bolzplätze dürfen Sie gerne in unveränderter Form speichern, ausdrucken, vervielfältigen und verbreiten. Eine Ausnahme gilt für Zeitungsartikel: diese dürfen Sie nur mit Genehmigung des Verlages vervielfältigen oder verbreiten.


Letzte Änderung: 4. Juni 2005


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